Viele Autofahrer kennen sie nicht: Das steckt hinter der Drei-Meter-Regel

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Nützlich, aber vielen Autofahrern gar nicht bekannt: die Drei-Meter-Regel. Was es damit auf sich hat und wann du sie richtig anwendest, erfährst du hier.

Im Straßenverkehr gibt es allerlei Regeln zu beachten. Allerdings gibt es auch immer wieder Fälle, bei denen Unklarheit herrscht – weil Regelungen nicht eindeutig sind oder schlichtweg keine Richtlinien vorliegen. 

Ein solcher Fall ist das Parken am Straßenrand gegenüber einer Einfahrt. Hierzu gibt es zwar eine grobe Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), allerdings keine ganz klaren Richtlinien. Dass vor Einfahrten nicht geparkt werden darf, dürfte den meisten Verkehrsteilnehmern bekannt sein. Doch auch gegenüber einer Einfahrt darfst du nicht immer parken. Hier kommt dann die Drei-Meter-Regel ins Spiel. Doch was genau hat es damit auf sich?

Die Drei-Meter-Regel: Diesen Richtwert sollten Autofahrer kennen

Die Drei-Meter-Regel bezieht sich auf einen Abstand. Genau genommen auf den Mindestabstand beim Parken gegenüber von Einfahrten. Wer sein Auto gegenüber einer Einfahrt abstellen möchte, muss darauf achten, dass die Fahrbahn anschließend noch breit genug ist. 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt hierfür allerdings keinen exakten Richtwert vor. In Paragraf 12 heißt es nur: Das Parken "vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber" ist unzulässig. 

Wie breit sollte die Fahrbahn also noch mindestens sein, wenn ich mein Auto gegenüber einer Einfahrt parke? In einigen Urteilen hat sich die Drei-Meter-Regel als grober Richtwert etabliert, erklärt etwa chip.de.

Uneindeutige Rechtslage: Bußgelder werden oft nicht verhängt

Laut Paragraf 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darf ein Auto maximal 2,5 Meter breit sein, ein Fahrzeug mit Anhänger maximal 2,55 Meter. Für eine ungehinderte Durchfahrt werden auf beiden Seiten jeweils 25 Zentimeter Sicherheitsabstand hinzugerechnet. Daraus ergibt sich: 2,55 Meter + 25 Zentimeter + 25 Zentimeter = 3,05 Meter. Die Fahrbahn zwischen einem geparkten Auto und einer Einfahrt sollte also mindestens drei Meter breit sein, besser noch drei Meter und fünf Zentimeter - wenn ein Fahrzeug mit Anhänger durch will.

Bei einer geringeren Fahrbahnbreite wird das Ausfahren vom Grundstück womöglich zu sehr erschwert. Ob daraus ein Bußgeld resultiert, hängt vom Einzelfall ab. Aufgrund der uneindeutigen Regelung in der StVO verhängen Ordnungsämter oft eher keine Bußgelder. Trotzdem ist es sinnvoll, die Drei-Meter-Regel einzuhalten. 

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