Ein Mann aus dem Kreis Wunsiedel hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in den sozialen Medien mit einem Bild als "Vollpfosten" bezeichnet. Dafür wurde er zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Im April vergangenen Jahres veröffentlichte ein Mann aus dem Kreis Wunsiedel auf Facebook ein in vier Einzelbilder geteiltes Foto. Darauf zu sehen sind Abbildungen eines Holz-, Metall- und Kunststoffpfostens samt Bezeichnungen und das Konterfei des deutschen Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne). Neben den drei verschiedenen Pfosten wird er hier als "Vollpfosten" betitelt.
Habeck bekam von diesem Post mit und stellte von Berlin aus einen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Amtsgericht Wunsiedel den Erlass eines Strafbefehls, erklärt die Staatsanwaltschaft Hof inFranken.de auf Anfrage. Eine saftige Geldstrafe war die Folge für den Oberfranken.
Robert Habeck als "Vollpfosten" beleidigt - Mann aus Landkreis Wunsiedel verurteilt
"Die Staatsanwaltschaft sah in der Veröffentlichung der Abbildung in einem für jedermann öffentlich einsehbaren Facebook-Account den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt an", so der Pressesprecher. Das Bundesministerium der Justiz betont auf seiner Webseite die freie Meinungsäußerung, fügt dann aber hinzu: "Diese Freiheit endet aber dort, wo andere in ihren Rechten verletzt werden. Dann kann eine Äußerung eine Straftat sein, vor allem, wenn es sich um eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung handelt." Eine Beleidigung (Paragraf 185 StGB) begehe, "wer eine andere Person beschimpft oder etwas sagt, um die Person als wertlos zu bezeichnen".
Der Paragraf 185 im Strafgesetzbuch lautet wörtlich: "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Das Amtsgericht Wunsiedel erließ den Strafbefehl am 23. Oktober 2023. Seit dem 11. Januar 2024 ist er rechtskräftig. Der Oberfranke erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro.
"Die Höhe der Geldstrafe ist abhängig von den Einkommensverhältnissen des jeweils Beschuldigten", erklärt die Staatsanwaltschaft hierzu weiter. Beleidigungen im Netz beschäftigen viele Deutsche. In einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom sagten 93 Prozent der Befragten, dass sie sich im Internet bedroht fühlen. Das berichtete die Deutsche Presseagentur im Dezember 2023. 41 Prozent sahen demnach eine Bedrohung durch Beleidigung oder Mobbing (41 Prozent). Dahinter folgen Hassrede (29 Prozent) sowie sexuelle Belästigungen im Netz (18 Prozent). Weitere Nachrichten aus Wunsiedel und Umgebung findest du in unserem Lokalressort.
Vorschaubild: © Michael Kappeler/dpa (Archivbild); dreamypixel/pixabay.com (Symbolbild); Collage: inFranken.de
Ach Alexa, Rügen und Beleidigen sind zwei unterschiedliche Sachen und das lässt sich auch klar unterscheiden.
Ja das ist unser liebes Strafgesetzbuch. Rügt man einen Politiker/in, wegen hinterhältiger Entscheidungen, dann erwartest du wahrscheinlich eine Anzeige. Grund: Wegen Behinderung bei ihren politischen Tätigkeiten!
An alle, die sich beschweren, dass der Artikel hochgeschoben wird:
Der Artikel wird bestimmt weniger weit oben in der Kategorie "Meistkommentiert" auftauchen, wenn ihr fleißig weiter kommentiert.
Aber wegen mir, gib dem Affen Zucker: Immer diese "gleichgeschaltete, [...]ausgerichtete Presse". Was erlaube Reptiloide, Infranken und Grüne?
Ich empfinde das Urteil als ungerecht - Wieso dürfen berufslose Fernsehstars hemmungslos pöbeln? Habecks Verhalten dürfte die Fronten weiter verhärten.
Wie oft den noch? Jeden Tag mehrmals als neu verkauft und hochgeschoben.
Was bezweckt man damit?