Eine Frau meldete einen vermeintlichen Einbruch in ihrer Wohnung bei der Polizei. Bei der Untersuchung am Tatort traten jedoch Unstimmigkeiten auf.
Eine 33-Jährige meldete am Samstag (13. September 2025) gegen 23.47 Uhr einen Einbruchsversuch in ihre Wohnung bei der Polizei. Die Polizeistreife entdeckte mehrere Hebelspuren an der Tür. Sie begann mit der Sicherung von Spuren und einer weiteren Befragung der angeblich Geschädigten.
Nach der Dokumentation am Tatort wurde eine weitere Person, die im Zusammenhang mit dem Vorfall genannt wurde, befragt. Aufgrund der offenen Fragen fuhr die Streife erneut zur Vermittlerin und befragte sie nochmals zu den Ungereimtheiten.
Einbruch vortäuschen und Versicherung betrügen
Als sich die Mitteilerin in weitere Widersprüche verwickelte und darauf hingewiesen wurde, gab sie zu, dass der Einbruch nur vorgetäuscht war. Nach einer Belehrung gab sie an, dass sie sich ausgesperrt hatte und anschließend die Wohnungstür mit einem Schraubenzieher geöffnet hatte.
Um die Kosten für die Türschäden nicht selbst tragen zu müssen, kam sie auf die Idee, einen Einbruch vorzutäuschen, um den Schaden von ihrer Versicherung ersetzt zu bekommen. Sie erhält nun eine Strafanzeige wegen Vortäuschen einer Straftat und anderen Delikten.