Stadt Würzburg warnt vor Störung von Saatkrähen - Strafen bis zu 50.000 Euro

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Saatkrähen bevölkern jedes Frühjahr Würzburgs Bäume. Da sie eine geschützte Art sind, dürfen Brut- und Nistplätze grundsätzlich nicht entfernt oder beeinträchtigt werden. Das führt unweigerlich zu einer Reihe von Unannehmlichkeiten.

Jedes Jahr im Frühjahr ist es in Würzburg zu beobachten: Die Saatkrähen beginnen in Scharen mit dem Nestbau. Sie bevölkern hohe Bäume mit ihren Nestern, machen viel Lärm und hinterlassen Verschmutzungen. Die akustische Kommunikation, welche bei den Saatkrähen eine besonders wichtige Rolle spielt, wird vom Menschen oftmals als störend empfunden, weshalb die Saatkrähen nicht überall willkommen sind. Dabei erfüllen Saatkrähen wichtige ökologische Funktionen. So sorgen sie durch den Verzehr von Aas, Mäusen und Weichtieren wie Raupen und Würmern dafür, dass sich Krankheiten nicht ausbreiten und unterstützen so eine natürliche Schädlingsbekämpfung.

Die Saatkrähen gehören rechtlich zu den besonders geschützten Vogelarten. Brut- und Nistplätze dürfen daher grundsätzlich nicht entfernt, zerstört oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. In Würzburg hält sich seit einigen Jahren ein stabiler Bestand von Brutpaaren.

Das lautstarke Krächzen und Verschmutzungen z. B. von parkenden Autos oder Parkbänken kann im direkten Umfeld einer Kolonie zu Belästigungen und Konflikten führen. Solche Brennpunkte befinden sich in Würzburg beispielsweise in der Grünewaldstraße, der Erthalstraße, der Seinsheimstraße und am Wittelsbacher Platz. Aber auch an der Talavera, in der Georg-Eydel-Straße sowie der Friedrichstraße befinden sich Nester. Der Höhepunkt der Reproduktionsphase ist Mitte März, wenn die Vögel ihre Eier legen. Ein Ende der Beeinträchtigungen durch das Brutgeschehen kehrt meist wieder im Mai ein, wenn die Jungvögel flügge geworden sind. Nach der Brut verteilen sich die Saatkrähen wieder.

Mögliche Vertreibungen bergen stets die Gefahr, dass sich die Kolonie in mehrere Teilkolonien aufsplittet. Erreicht wird damit häufig eine Vervielfachung oder Verlagerung der Probleme, nicht aber eine Lösung. Übergriffe in Eigeninitiative, die zur Beeinträchtigung oder Zerstörung einzelner Koloniestandorte führen können, werden daher kaum die erhoffte Wirkung erzielen und sind ohnedies eindeutig verboten. Sie können mit einem Bußgeld bis 50.000 € geahndet werden.

Die Stadt Würzburg bittet daher um das Verständnis der Bürgerschaft für die entstehenden Unannehmlichkeiten, die sich nicht vollständig vermeiden lassen.

Bei Fragen zur Saatkrähe oder auftretenden Problemen kann man sich an die Fachabteilung "Naturschutz" und Landschaftspflege, Tel. (0931) 37–2683 oder natur-schutz@stadt.wuerzburg.de wenden.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

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