Das psychiatrische Gutachten, das am ersten Prozesstag verlesen worden war, hatte Niclas H. aufgrund seiner Volltrunkenheit als schuldunfähig eingestuft, und so könne der 21-Jährige für die Tötung Theresas nicht belangt werden. Er verstehe, so Krieger, wenn nun jemand sagt, der Angeklagte habe "genug gesoffen", um davonzukommen.
"Das Gericht hat gegen das Gutachten des Dr. Flesch gekämpft", betont Krieger. Schließlich sei Niclas H. in der Lage gewesen, kontrolliert auf dem Parkplatz zu driften oder sein Auto lange unfallfrei durch die engen Gassen Eisenheims zu manövrieren. Außerdem habe er bei seiner eigenen Rettung "bewusstlos gespielt" und schon hier das Gerücht gestreut, jemand anderes habe Theresa überfahren. Doch auch wenn es Zweifel an dem Gutachten gebe, könne das Gericht es nicht ignorieren.
Nach Jugendstrafrecht verurteilt
So bleibe nur die fahrlässige Volltrunkenheit. Dafür sei der damals 18-Jährige nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. "Leider", so Krieger, scheide aber auch eine Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht aus. Dafür müssten eine "Schwere der Schuld" oder "schädliche Neigungen" beim Angeklagten festgestellt werden. Beides liege nicht vor.
Eine Erziehungsmaßnahme, so lange nach der Tat, sei auch nicht vertretbar. So steht am Ende lediglich eine Geldstrafe. Die bedeutet eine Niederlage für die Anklage. In ihrem Plädoyer hatte Staatsanwältin Martina Pfister-Luz noch vehement gefordert: "Auf keinen Fall darf am Ende nur eine Geldstrafe stehen."
Urteil für Kritiker zu mild - Entrüstung in sozialen Netzwerken
Kurz nach seinem Bekanntwerden hat das in vielen Augen äußerst milde Urteil gegen den alkoholisierten Unfallfahrer im Netz eine Welle der Empörung ausgelöst. Wie die Deutsche Presse-Agentur meldet, wurde das Urteil in den sozialen Netzwerken in Hunderten Postings scharf kritisiert. So schrieb eine Frau beispielsweise: "Ich finde es schlimm. Da wird gesoffen, dann ans Steuer gesetzt. Und wenn was passiert, heißt es unzurechnungsfähig."
Vater übt Kritik an deutschem Rechtssystem
Auch Roland Stahl, der Vater der getöteten Frau, nimmt das Urteil nur ungläubig wahr. Er zeigt sich enttäuscht vom deutschen Rechtssystem: "Wenn man genug Alkohol getrunken hat, darf man Menschen totfahren und kommt ohne Strafe davon. Es reicht, wenn man 5.000 Euro auf den Tisch legt." Die Schwester Anabel Wagner hätte zudem mehr Einsicht von dem jungen Mann und seinen Mitfahrern erwartet. Doch auf eine persönliche Entschuldigung wartet sie bis heute.
Gegen Alkohol am Steuer - Familie startet Aktion
Zum Andenken an ihre verstorbene Tochter beziehungsweise Schwester setzt sich die Familie nun gegen Alkohol am Steuer ein. Es wurden spezielle Aufkleber entworfen, die einen Pfeil sowie den Namen der Verunglückten zeigen und mit der Aufschrift "Gegen Alkohol am Steuer" versehen sind. Außerdem erzählt die Familie auf einer eigenen Homepage die gesamte Geschichte des Unfalls.