"Wichtige Information": Fränkischer Edeka mit rigoroser Taschen-Regel - ansonsten droht eine Anzeige

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"Unser Ziel ist es, das ins Bewusstsein der Verbraucher zu bringen", erklärt der Chef von Edeka Luksch in der Würzburger Domstraße.
Würzburger Edeka wendet sich mit Plakat an Kunden - "wichtige Information"
Edeka Luksch
"Unser Ziel ist es, das ins Bewusstsein der Verbraucher zu bringen", erklärt der Chef von Edeka Luksch in der Würzburger Domstraße.
Würzburger Edeka wendet sich mit Plakat an Kunden - "wichtige Information"
Edeka Luksch
"Unser Ziel ist es, das ins Bewusstsein der Verbraucher zu bringen", erklärt der Chef von Edeka Luksch in der Würzburger Domstraße.
Würzburger Edeka wendet sich mit Plakat an Kunden - "wichtige Information"
Edeka Luksch
Würzburger Edeka wendet sich mit Plakat an Kunden - "wichtige Information"
"Unser Ziel ist es, das ins Bewusstsein der Verbraucher zu bringen", erklärt der Chef von Edeka Luksch in der Würzburger Domstraße.
Würzburger Edeka wendet sich mit Plakat an Kunden - "wichtige Information"
Edeka Luksch / Collage: inFranken.de

Eine Edeka-Filiale in Würzburg hat ein Hinweisschild für ihre Kunden aufgestellt. Die Verbraucher sollen über eine Taschen-Regel informiert werden.

Wer in der Edeka-Filiale in der Würzburger Domstraße einkauft, stößt im Ladeninnern seit Kurzem auf einen besonderen Klappaufsteller. Auf dem dazugehörigen Plakat wenden sich die Verantwortlichen des Supermarkts mit einer "wichtigen Information" an ihre Kundschaft. "Das Schild steht seit einer Woche", berichtet Marktinhaber Wolfgang Luksch am Montag (18. März 2024) im Gespräch mit inFranken.de. Die Maßnahme verfolgt demnach vor allem ein Ziel: die Konsumenten aufzuklären. 

"Sehr verehrte Kunden, bitte beachten Sie, dass Ihre Einkäufe vor der Bezahlung nicht in Rucksäcken oder Taschen verstaut werden dürfen", heißt es auf dem Aufsteller. Das Unterbingen von Waren in persönlichen Tragetaschen vor dem Bezahlvorgang könne als versuchter Diebstahl angesehen und zur Anzeige gebracht werden. "Bitte benutzen Sie unsere Einkaufskörbe, um Missverständnisse zu vermeiden", appelliert der Edeka-Markt in der Würzburger Altstadt. Für die Aktion gibt es laut Schilderung des Geschäftsführers gleich zwei Gründe. 

Diebstähle in Würzburger Edeka enorm gestiegen - Supermarkt mit "wichtiger Information" an Kunden

"Auslöser ist zum einen, dass bei uns von zehn Kunden acht mit privaten Behältnissen einkaufen gehen - seien es Rucksäcke oder Stofftaschen", schildert Luksch, Chef der gleichnamigen Edeka-Filiale zwischen Dom und Rathaus, seine Beobachtung. "Unser Ladendetektiv hat immer mehr Probleme, herauszufinden, wer von ihnen an der Kasse dann wieder etwas auspackt."

Hinzu komme, dass es in der Filiale in den vergangenen Jahren einen spürbaren Anstieg an Ladendiebstählen gegeben habe. "Das geht querbeet durchs ganze Sortiment", hält der Betreiber des Einkaufsmarkts fest. Allein die Tatsache, Produkte in eine mitgebrachte Tasche zu packen, reiche aus, "um das als versuchten Diebstahl zu bewerten", erläutert Luksch. "Unser Ziel ist es, das ins Bewusstsein der Verbraucher zu bringen", erklärt er mit Blick auf den Hintergrund des neuen Hinweisschilds. 

Wolfgang Luksch hat seine Lehre im Jahr 1978 in einem Kupsch-Markt absolviert, wie aus der Webseite des Edeka-Markts hervorgeht. Seit 2010 führt er inzwischen selbstständig seinen Markt in der Domstraße, in dem er zuvor bereits 18 Jahre als Marktleiter tätig war. Eins ist dem unterfränkischen Supermarktchef derweil wichtig: "Nicht jeder, der etwas einsteckt, ist ein Dieb - um Gotteswillen", betont der Inhaber von Edeka Luksch in Würzburg im Gespräch mit inFranken.de.

Dürfen Supermarkt-Waren wirklich nicht in der eigenen Tasche zur Kasse gebracht werden?

Darf man Produkte im Supermarkt wirklich nicht in die eigene Tasche legen? Im Paragraf 242 des Strafgesetzbuchs heißt es zum Tatbestand des Diebstahls: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Allein der Versuch ist demnach schon strafbar.

Das Verbraucherportal Bayern des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz klärt auf, ob im Supermarkt Waren in der eigenen Tasche zur Kasse gebracht werden dürfen. "Auch wenn dem Kunden das Ein-Euro-Stück für den Einkaufswagen fehlt oder er aus Nachhaltigkeitsgründen eine eigene Tasche mit in den Supermarkt nimmt, darf er die Ware grundsätzlich nicht in der eigenen Tasche transportieren", heißt es. Das Ablegen der Ware in der eigenen Tasche werde bereits als Diebstahl gewertet und könne dem Kunden deshalb "große Unannehmlichkeiten" bringen. "Daher sollte die Ware stets gut sichtbar in den Einkaufswagen gelegt werden", rät das Verbraucherportal.

Möglich sei es gleichwohl, keinen Wagen zu nehmen und einzelne Waren gut sichtbar zur Kasse zu tragen und dort zu bezahlen. "Wichtig ist, dass der Anschein der Aneignung vermieden wird." Wer nicht bezahlte Waren im eigenen Einkaufskorb zur Kasse transportiere, solle in jedem Fall darauf achten, dass keine Zweifel bezüglich der Zahlungsabsicht entstehen. "Denn auch beim offenen, aber eigenen Einkaufskorb bringt der Kunde bereits die unbezahlten Waren in seinen persönlichen Gewahrsam", konstatiert das Verbraucherportal Bayern. inFranken.de verrät derweil, was beim Einkaufen in Supermärkten und Discountern sonst noch verboten ist. 

Im Würzburger E-Center Popp hat sich der Marktleiter unterdessen für eine radikale Maßnahme entschieden. Hintergrund ist das Thema Einkaufskörbe. Weitere Nachrichten aus Würzburg und Umgebung findest du in unserem Lokalressort.