Wer sich jetzt für Urlaub entscheidet, muss sich bei der Heimreise auf besondere Regelungen und Vorgaben gefasst machen. Eine Übersicht, über die Corona-Schutzmaßnahmen für Reiserückkehrer finden Sie hier.
Reisen ist wieder möglich - trotz Corona. Nachdem die Infektionszahlen in vielen Teilen der Welt gesunken sind, haben etliche Länder ihre Corona-Maßnahmen und Einreisebestimmungen angepasst. Herausforderungen für Reiserückkehrer gibt es trotzdem. Der Urlaub ist durch die Pandemie deutlich komplizierter was Planung und Regelungen angeht, als noch vor der Coronavirus-Pandemie. Um den Menschen eine Hilfestellung an die Hand zu geben, hat sich das Landratsamt Würzburg den wichtigsten Fragen für Reiserückkehrer gestellt.
"Wenn Sie gerade aus dem Urlaub zurückkehren, seien Sie achtsam. Lassen Sie sich testen. Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre eigene Gesundheit sowie die Ihrer Mitmenschen", erklären der Oberbürgermeister Christian Schuchardt und Landrat Thomas Eberth aus Würzburg. "Wir versuchen uns gerade erst aus dem Lockdown zu lösen und die Infektionszahlen sind erfreulich niedrig. Wir dürfen diese nicht aufs Spiel setzen", ergänzen die beiden.
Wichtig: Reiserückkehrer müssen Behörden mit Einreiseanmeldung informieren
Die wichtigste Frage, welche Unterschiede es zwischen den Ländern gebe, die sich für eine Urlaubsreise eignen, beantworten die Experten mit einer Einteilung in drei Gebiete. Denn: Laut der bundeseinheitlichen Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 unterscheidet das Robert-Koch-Institut zwischen einem einfachen Risikogebiet, einem Hochinzidenzgebiet und einem Virusvariantengebiet. Um zu erfahren, welche der drei Kategorien auf das eigene Urlaubsgebiet zutrifft, genüge ein Blick auf die vom RKI zur Verfügung gestellte Liste der verschiedenen Risikogebiete. Abrufbar unter "www.rki.de/risikogebiete". Gilt der eigene Urlaubsort in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland als sogenanntes "Risikogebiet", dann muss der Urlauber vor seiner Einreise nach Deutschland die Behörden über seine Einreise informieren. Das geht elektronisch über die digitale Einreiseanmeldung unter "www.einreiseanmeldung.de".
Grundsätzlich schreibt die aktuelle Gesetzeslage vor, dass sich alle Urlauber nach der Einreise unverzüglich für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen in Quarantäne begeben müssen. Außerdem müssen Urlauber, die wieder nach Deutschland eingereist sind spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Zusätzlich sollen die Unterlagen unverzüglich nach Vorliegen über das Einreiseportal an die zuständige Behörde übermittelt werden. Die Quarantäne von rund 10 Tagen kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negativer Testnachweis, Genesenen-Nachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal an die Behörden übermittelt werden konnte und keine Symptome oder Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Wichtig zu beachten ist: Wenn innerhalb der ersten zehn Tage nach Einreise Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auftreten, müssen diese sofort an die zuständige Behörde gemeldet werden. Dies sei notwendig, um neue Virusvarianten zu entdecken.
Urlauber, die aus einem Hochinzidenz-Gebiet einreisen, müssen zusätzlich bereits bei Einreise einen negativen Testnachweis, Genesenen- oder Impfnachweis mit sich führen. Diese Nachweise müssen im Falle der Beanspruchung eines Beförderers wie Flugzeuge oder andere Transportmittel dem Beförderer vor Abreise vorgelegt werden. Der Test-, Genesenen- beziehungsweise Impfnachweis ist der zuständigen Behörde unverzüglich zu übermitteln. Ansonsten gilt auch in diesem Fall: Die Einreiseanmeldung, die Quarantäne für mindestens zehn Tage und eine Meldung an die zuständige Behörde, sollten Symptome auftreten. Jeder der einen Testnachweis braucht, also weder genesen noch geimpft ist, darf die Quarantäne frühestens nach dem fünften Tag mit einem negativen Corona-Test beenden.
Quarantäne-Pflicht bleibt teilweise: Bei Virusvarianten-Gebiet sind 14 Tage Pflicht
Bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet ist neben der Einreiseanmeldung eine strikte 14-tägige Quarantäne für alle – auch für Genesene oder Geimpfte – zu beachten. Die Möglichkeit sich mit einem negativen Test frühzeitig von der Quarantäne zu befreien ist nicht möglich. Denn durch die besonderen Gefahren die mit den Virusvarianten einhergehen sei das Risiko zu hoch. Schon bei der Einreise muss ein negativer Test oder ein Genesenen- beziehungsweise Impfnachweis vorgelegt werden. Dieser Nachweis muss auch an die Fluggesellschaft oder andere Besitzer von Beförderungsmitteln weitergeleitet werden. Möchte man mit einer Fluggesellschaft zurück nach Deutschland einreisen, sind auch hier ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis notwendig. Außerdem muss vor Abreise der entsprechende Nachweis dem Beförderer vorgelegt worden sein.
Der Test der vorgelegt werden muss darf dabei nicht älter als maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) sein. PCR-Testergebnisse dürfen nicht älter als 72 Stunden sein. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.
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