"I will kill you": Polizist wegen Todesdrohung in Schweinfurt vor Gericht

Drei Polizeibeamte der Polizeiinspektion Schweinfurt haben sich mehreren Verbrechen schuldig gemacht: Strafvereitelung, Drogendelikten und versuchter Körperverletzung. Jetzt müssen sie sich vor dem Amtsgericht Schweinfurt verantworten. Es sollen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Alle Vorfälle haben sich, Presseberichten zufolge, im Ankerzentrum in Geldersheim im Landkreis Schweinfurt abgespielt haben.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wirft nach aktuellem Stand des BR24 einem 30-jährigen Polizeibeamten unter anderem vor, dass er im Ankerzentrum im November 2019 einem Bewohner mit dem Tod gedroht haben soll. Die Todesdrohung sollte den Bewohner dazu bringen, dem Beamten mitzuteilen, wer sich in der besagten Unterkunft des Rauschgifthandels schuldig macht.
Schwerwiegende Drohungen gegen den Bewohner eines Ankerzentrums - rechtswidrige Vorgehensweise
Der Angeklagte soll gesagt haben "I will kill you" und die Aussage mit der Geste verdeutlicht haben, die das Durchschneiden der menschlichen Kehle darstellt. Anlass dieser Drohung war der vorhergehende Fund von Rauschgift bei dem Bedrohten. Der Beamte und ein 28-jähriger Kollege sollen dem Bewohner auch Straffreiheit zugesichert haben, wenn bei ihm nicht mehr als zwei Gramm Marihuana gefunden würden.
Einige Zeit später, im März 2020 sollen die beiden Polizeibeamten ohne Durchsuchungsbeschluss, gemeinsam mit einer 27-jährigen Polizeibeamtin die Einrichtung durchkämmt haben. Zutritt verschafften sie sich mit einem Generalschlüssel. Presseberichten zufolge, schenkten die Beamt*innen einem Informanten, der diesen Einsatz möglich gemacht hatte, eine kleine Menge Cannabis. Außerdem heuerten die Polizist*innen einen Bewohner der Einrichtung als Lockvogel an. Er soll nach Aufforderung der Polizei bei einem anderen Bewohner Rauschgift kaufen, damit die Beamt*innen den Drogenhändler auf frischer Tat ertappen konnten. Diese Vorgehensweise übersteigt die Befugnisse der Polizei und ist daher rechtswidrig.
Das Polizeipräsidium Unterfranken teilte mit, dass bereits im Jahr 2020 nach Bekanntgabe der Vorwürfe disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden seien. Die Polizeibeamten wurden suspendiert und mussten ihren Dienst niederlegen. Die Polizeibeamtin, die beim Durchsuchen der Einrichtung mitgewirkt hat, sei zu einer anderen Dienststelle beordert worden. Im Anschluss wurden die Verfahren an die zuständige Disziplinarbehörde beim Polizeipräsidium München übergeben.