"Nichts dazugelernt": Dreister Ladendieb scheitert gleich doppelt - und landet am Ende in der JVA

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Gleich zweimal hatte ein Mann versucht, aus einem Einkaufsmarkt in Euerbach Alkohol zu stehlen. Sein Verhalten hat nun schwerwiegende Folgen für den Mann.

Als am Samstagmorgen (29.07.2023) die Türen zu dem Einkaufsmarkt "Am Zauser" in Euerbach (Kreis Schweinfurt) offenstanden, nutzte ein "Kunde" die Gelegenheit und gelangte ins Innere. Der Markt wurde noch bestückt und hatte eigentlich noch gar nicht für Kunden geöffnet, berichtet die Polizei Schweinfurt am Sonntag,

An der Kasse erschien dennoch ein Mann mit einem Sixpack und wollte diesen bezahlen, was aber abgelehnt wurde. Der Mitarbeiter wollte allerdings in den mitgeführten Rucksack sehen, als der Mann den Sixpack stehen ließ und davongehen wollte. Dabei erkannte der Mitarbeiter weitere Ware in Form von mehreren Dosen "Jack-Daniels-Cola".

Mehrere Dosen Jacky-Cola im Rucksack - Mitarbeiter stoppt Ladendieb

Auf den Diebstahl angesprochen, konnte der "Kunde" keinen Beleg vorzeigen, was für die noch eisgekühlten Dosen auch eher unwahrscheinlich war. Diese stammten laut Polizeiangaben wohl ebenfalls aus dem Markt.

Es gelang dem Mann schließlich, unter einem Vorwand aus dem Markt zu verschwinden. Dank einer guten Beschreibung konnte er durch die hinzugerufenen Polizeistreife aber noch in der Nähe, trotz Entfernens mit einem Fahrrad, angetroffen werden. Er wurde zur Sachverhaltsaufnahme zurückgebracht und danach wieder entlassen. Ein Verantwortlicher des Marktes erteilte dem Mann zuvor noch ein Hausverbot.

Kurze Zeit später kam der Mann jedoch wieder zu dem Einkaufsmarkt. Er wollte sich offenbar erneut eindecken, da ihm das vorherige Diebesgut ja abgenommen worden war. Das Personal war allerdings aufmerksam genug, den Mann gleich zu bemerken, als er den Laden betrat.

Erneut kam also die Streife zum Einsatz und dieses Mal reichte es, um das sogenannte "beschleunigte Verfahren" anzuwenden. Der Mann, ohne offiziellen Wohnsitz in Deutschland, wurde am nächsten Vormittag einem Richter vorgeführt. Dieser entschied zeitnah über eine Freiheitsentziehung zur Sicherung der Hauptverhandlung. Der unbelehrbare Dieb wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Vorschaubild: © Daniel Karmann/dpa (Symbolbild)