Beim Regionalligaspiel des TSV Aubstadt gegen den 1. FC Schweinfurt wird ein achtjähriger Junge verletzt. Bei einer Choreo traf den Bub ein Feuerwerkskörper am Bein.
Die Choreografie mehrerer Fußballfans führte am Donnerstag (23. Juli 2026) zu einem leicht verletzten Kind im "Fanblock" des 1. FC Schweinfurt 05 im Auswärtsspiel beim TSV Aubstadt (Aubstadt gewann am Ende mit 5:1). Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen in Gewahrsam nehmen und ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Polizeibeamte aus Bad Königshofen betreuten zusammen mit Unterstützungskräften des Zentralen Einsatzdienstes Schweinfurt das Spiel in der Regionalliga Bayern zwischen Aubstadt und Schweinfurt. Der Gastgeber-Verein hatte kürzlich mit einer Steueraffäre und schwarzen Kassen für Schlagzeilen gesorgt.
Bei angemeldeter Choreografie der Schweinfurt-Fans: Achtjähriger von Feuerwerkskörper am Bein getroffen
Gegen 19 Uhr begannen Fans der Gastmannschaft aus Schweinfurt mit einer angemeldeten Choreografie. In deren Verlauf wurden Feuerwerkskörper und Rauchtöpfe gezündet. Mutmaßlich durch einen unsachgemäß benutzten Feuerwerkskörper wurde ein achtjähriges Kind am Bein getroffen und leicht verletzt.
Der Junge wurde durch den Rettungsdienst vor Ort erstversorgt. Eine sofortige Behandlung in einem Krankenhaus war nicht notwendig, berichtet die Polizei.
Bereits kurze Zeit später konnte durch die Unterstützungskräfte ein 18-jähriger Deutscher in Gewahrsam genommen werden, der den Feuerwerkskörper abgeschossen haben soll, der den Jungen verletzt hatte. Die Polizei Bad Königshofen ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung und einem Verstoß nach der Sprengverordnung. Gegen den Mann wurde ein Platzverweis ausgesprochen.
"Erhebliche Gefahr": Polizei Unterfranken warnt vor Verwendung von Pyrotechnik
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik ist laut Polizeiangaben in Fußballstadien grundsätzlich verboten, da es eine "erhebliche Gefahr für die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit" darstellt. Die Polizei verfolge Verstöße in und um die Stadien sowie auf An- und Abreisewegen, etwa in Zügen und an Bahnhöfen, konsequent.
Das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik in Menschenmengen oder das Verwenden nicht zugelassener oder illegaler Feuerwerkskörper erfüllt den Tatbestand von Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz sowie den Verdacht der gefährlichen Körperverletzung, mahnt die Polizei abschließend.