Die Nürnberger Traditionsgaststätte "Tucherbräu am Opernhaus" wird saniert. Das geht aus einer Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses hervor. Das Lokal war im Herbst 2012 aufgrund von umfangreichen Mängeln geschlossen worden. Bis zur Eröffnung dauert es allerdings noch.
Das "Tucherbräu am Opernhaus" wird umfassend saniert. Die Nürnberger Traditionsgaststätte ist seit 2012 geschlossen und wurde zwischenzeitlich für andere Zwecke genutzt. In einer Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 26.03.2019 wurde der Bauplan genehmigt. Ab Oktober soll der Bau dann beginnen. Auf die Neueröffnung müssen zukünftige Kunden allerdings noch warten.
Von der Übernachtungsmöglichkeit für Obdachlose zurück zur Gaststätte
Nachdem die "Tucherbräu-Gaststätte" am Kartäusertor 1 im Herbst 2012 aufgrund umfangreicher Mängel schließen musste, nutzte die Stadt Nürnberg die Räume im Winter als Nachtschlafstätte für Obdachlose. Bereits im September 2018 wurde mit der Sanierungsplanung begonnen. Nun hat der Bau- und Vergabeausschuss den erarbeiteten Objektplan genehmigt.
Terminplan: Wann eröffnet die kultige Gaststätte wieder?
Ein bisschen müssen sich die Gäste noch gedulden: Frühestens im Februar 2021 soll die Gaststätte wieder in Betrieb genommen werden.
Der weitere Terminplan:
Schadstoffentsorgung ab September 2019
Baubeginn im Oktober 2019
Baufertigstellung im Januar 2021
Inbetriebnahme ab Februar / März 2021
Hohe Kosten für Sanierung
Rund 4,8 Millionen Euro sind für die Sanierung eingeplant. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Herrichten und Erschließen, der Baukonstruktion, den technischen Anlagen, den Außenanlagen und den Baunebenkosten.
Diese Schwierigkeiten birgt eine Sanierung
Das Gebäude befindet sich mitten im denkmalgeschützten Ensemble der mittelalterlichen Stadtmauer. Seit August 2013 ist das "Tucherbräu" auch selbst ein Einzeldenkmal.
Im Gebäude wurden Schadstoffe, wie zum Beispiel Asbest und Mineralfasern, festgestellt. Das ist allerdings für die Bauzeit normal. Trotzdem sind bei Sanierungsmaßnahmen ein fachgerechter Ausbau und die Entsorgung im Vorfeld der Baumaßnahme erforderlich.
Zusätzlich muss der bauliche Brandschutz überarbeitet werden. Besonders die Versammlungsräume genügen nicht mehr den Anforderungen des geltenden Baurechts. Auch die technische Ausrüstung ist veraltet. Hier muss nachgerüstet werden, um eine zeitgemäße Nutzung zu gewährleisten.