Die Redaktion hat nachgerechnet: Bei einem beitragspflichtigen Einkommen von 4000 Euro pro Monat macht ein Unterschied von einem Prozentpunkt beim Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer rechnerisch 40 Euro im Monat aus – also 480 Euro im Jahr. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Zusatzbeitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Für beide Seiten bleibt so eine theoretische Ersparnis von 240 Euro. Ganz läuft es sich aber nicht auf diesen Betrag hinaus, weil Krankenkassenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können.
Im Fall der IKK Classic stieg der Zusatzbeitrag um 0,45 Prozentpunkte. Hier macht die Erhöhung bei 4000 Euro brutto 18 Euro im Monat oder 216 Euro im Jahr aus. Durch die hälftige Aufteilung mit dem Arbeitgeber macht das bei Angestellten 108 Euro im Jahr aus - ohne individuelle steuerliche Effekte.
Allerdings sollten Versicherte nicht ausschließlich auf den Beitrag schauen. Auch Zusatzleistungen, Bonusprogramme, Wahltarife und der Service können sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Wer etwa regelmäßig eine Professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt durchführen lässt, kann bei einer Krankenkasse die diese Maßnahme üppig bezuschusst, besser aufgehoben sein.
Was bedeutet die geänderte Informationspflicht für Kassen und Versicherte?
Die Gesetzesänderung soll den Krankenkassen den Umgang mit Beitragserhöhungen erleichtern. Für Versicherte kann sie gleichzeitig bedeuten, dass wichtige Informationen weniger unmittelbar wahrgenommen werden.
Statt einer individuellen schriftlichen Information können die Kassen ihre Mitglieder nun auch auf anderem Weg informieren - etwa auf ihrer Internetseite.
Wer seine Krankenkassenbeiträge regelmäßig überprüft - etwa anhand der monatlichen Gehaltsabrechnung - kann deshalb schneller reagieren, wenn die eigene Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. Denn die Frist für ein Sonderkündigungsrecht wurde nicht verlängert.