Wer an Silvester in Nürnberg privates Feuerwerk zünden will, kann das nicht überall tun - denn in der Frankenmetropole gibt es bestimmte Verbotszonen. Missachtungen können laut dem Ordnungsamt teuer werden.
Zu Silvester gelten in Nürnberg besondere Regeln: Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg informiert in einer Pressemitteilung über Feuerwerksverbote und Straßensperrungen im Burgviertel und betont: "Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar."
Es dürfen deshalb nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben. Feuerwerkskörper ohne diese Prüfzeichen stellen laut dem Ordnungsamt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und führen immer wieder zu schweren Unfällen.
Die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ohne Erlaubnis nur am Dienstag, 31. Dezember 2024, und am Mittwoch, 1. Januar 2025, und nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.
Feuerwerkverbotszonen
Generell dürfen keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden (Paragraf 23, Absatz 1, 1. Sprengstoffverordnung). Hierunter fallen in der Innenstadt insbesondere der Bereich rund um die Lorenzkirche, der Hauptmarkt (Frauenkirche) und der Jakobsplatz (Jakobs- und Elisabethkirche). Das Verbot gilt auch ohne Verbotsschilder.
In der Nürnberger Innenstadt gelten zudem folgende Verbotszonen: In dem Bereich von der Lorenzkirche über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hauptmarkt, Sebalduskirche bis Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Dienstag, 31. Dezember, und Mittwoch, 1. Januar, ganztägig verboten (Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg vom 25.11.2024, amtliche Bekanntmachung mit Amtsblatt Nr. 25 am 4.12.2024).
In dem Bereich rund um die Burg (Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg) dürfen am Dienstag, 31. Dezember, zwischen 21 und 2 Uhr Feuerwerkskörper nicht abgebrannt und auch nicht mitgeführt werden. Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürfen zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden (Silvesterverordnung der Stadt Nürnberg vom 15.12.2016).