"Gut gemeint, aber...": Polizei warnt vor häufigem Fehler nach Unfall

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Ein Autofahrer hinterließ nach einem Unfall einen Zettel mit seinen Daten am Fahrzeug des Geschädigten. Er erfuhr später, dass dies nicht ausreicht, um den Vorwurf der Unfallflucht abzuwenden.

Ein Autofahrer aus Höchstadt wollte am Montag (8. September 2025) nach einem Unfall zwar alles richtig machen, dennoch hat der Fall nun ein Nachspiel.

Obwohl der Mann vorbildlich handelte und seine Daten am geparkten Auto des Nachbarn hinterließ, stellte er am Dienstag fest, dass dieser Schritt nicht ausreichte. Ein Besuch bei der Polizeiinspektion Höchstadt klärte ihn darüber auf, dass ein sofortiger Anruf bei der Polizei nach einem Unfall besser gewesen wäre. Das Anbringen eines Zettels erfüllt laut Polizei die gesetzlichen Anforderungen nicht komplett. Nur durch angemessene Wartezeit und sofortige Meldung bei der Polizei kann der Verdacht der Unfallflucht ausgeschlossen werden.

Unfallbeteiligte sollten daher stets die Polizei verständigen, wenn kein Ansprechpartner vor Ort ist.

Ein Redakteur hat die vorliegende Polizeimeldung unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

Vorschaubild: © Georg Hummer / Adobe Stock (Symbolbild)