Wann eine Kündigung wegen Krankheit zulässig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zahlreiche rechtliche Details beachten.
Ob Erkältung, Rückenprobleme oder eine ernsthafte chronische Erkrankung: Krankheitsbedingte Ausfälle im Arbeitsleben sind keine Seltenheit. Viele Arbeitnehmer fragen sich allerdings, ab wann ihre Fehlzeiten zu einem Problem für das Arbeitsverhältnis werden könnten. Gerade bei wiederkehrenden oder langwierigen Erkrankungen entsteht häufig die Sorge, dass die eigene gesundheitliche Situation zum Kündigungsgrund werden könnte. Hier erfährst du, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie du dich als Arbeitnehmer davor schützen kannst.
Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit zulässig?
Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung allein aufgrund einer Krankheit ist im deutschen Arbeitsrecht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Arbeitgeber dürfen also nicht automatisch kündigen, nur weil jemand oft oder lange krank ist. Die sogenannte krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung und darf nur dann ausgesprochen werden, wenn es dem Arbeitgeber dauerhaft unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen.
Dabei reicht es nicht aus, dass der Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger ausfällt. Es muss zusätzlich eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, sodass auch in Zukunft mit erheblichen weiteren Fehltagen zu rechnen ist. Wichtig ist auch, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten zu betrieblichen oder wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arbeitsablauf dauerhaft gestört ist oder der Arbeitgeber ständig Ersatz organisieren muss.
Auch hohe Kosten durch Entgeltfortzahlungen können ein Aspekt sein, insbesondere wenn sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig auftreten. Aber selbst in solchen Fällen ist eine Kündigung kein Selbstläufer: Sie muss im Einzelfall gut begründet und verhältnismäßig sein.
Kündigung gerechtfertigt? Arbeitsgericht prüft
Ein zentrales Element ist außerdem die sogenannte Interessenabwägung. Hier prüft das zuständige Arbeitsgericht, ob die Belastung für den Arbeitgeber wirklich so gravierend ist, dass eine Kündigung gerechtfertigt wäre, oder ob dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis trotz der Erkrankung fortzusetzen. Dabei spielen auch soziale Gesichtspunkte eine Rolle, zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter der betroffenen Person oder etwaige Unterhaltspflichten.
Arbeitgeber müssen zudem nachweisen können, dass sie alle Maßnahmen ergriffen haben, um eine Kündigung zu vermeiden. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung, ob eine Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist. Auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt hier eine Rolle: Wird es nicht angeboten oder nicht ernsthaft durchgeführt, kann eine Kündigung vor Gericht scheitern.
Wenn du krankheitsbedingt bereits viele Fehltage hattest, ist es sinnvoll, frühzeitig das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Eine offene Kommunikation, unterstützt durch ärztliche Empfehlungen oder betriebliche Gesundheitsangebote, kann nicht nur helfen, deine Arbeitsfähigkeit zu stabilisieren. Sie zeigt auch, dass du engagiert und lösungsorientiert handelst, was sich im Ernstfall positiv auf die Interessenabwägung bei einer möglichen Kündigung auswirken kann.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
Der wichtigste Schutz vor einer Kündigung wegen Krankheit ergibt sich aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Es greift für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden und nach einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten, wie das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz schreibt.
Unter diesem Schutz darf eine Kündigung nur erfolgen, wenn sie sozial gerechtfertigt ist – bei Krankheit also nur unter den strengen Voraussetzungen, die das Gesetz und die Rechtsprechung vorgeben. Wird dennoch gekündigt, besteht das Recht, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklagebeim Arbeitsgericht einzureichen. Wer diese Frist versäumt, verliert wichtige Rechte, selbst wenn die Kündigung eigentlich unzulässig war.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Laut Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales ist das BEM zwar rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, es bei länger andauernder Erkrankung anzubieten. Lehnt der Arbeitgeber ein BEM ab oder führt es nur oberflächlich durch, kann dies die Wirksamkeit einer Kündigung infrage stellen. Arbeitnehmer sollten sich deshalb aktiv in den BEM-Prozess einbringen und diesen auch dokumentieren.
Besondere Schutzrechte für bestimmte Gruppen
Für bestimmte Gruppen gelten darüber hinaus besondere Schutzrechte. Dazu zählen etwa Schwerbehinderte oder Gleichgestellte, die nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden dürfen. Auch Schwangere, Personen in Elternzeit oder Betriebsratsmitglieder genießen gesetzlichen Sonderkündigungsschutz.
Wenn du zu einer dieser Gruppen gehörst, solltest du dich bei einer Kündigung sofort rechtlich beraten lassen – hier gibt es oft gute Chancen, erfolgreich gegen eine Entlassung vorzugehen. Grundsätzlich lohnt sich der Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag, vor allem in Krankheitsfällen. Manche Regelungen bieten weitergehende Schutzbestimmungen, zum Beispiel verlängerte Kündigungsfristen oder besondere Rückkehrrechte.
Auch eine Rechtsschutzversicherung kann im Ernstfall Gold wert sein: Sie übernimmt häufig die Kosten für eine arbeitsrechtliche Beratung oder Klage und verschafft so finanzielle Sicherheit im Konfliktfall.
Wie kannst du einer krankheitsbedingten Kündigung vorbeugen?
Auch wenn man eine Krankheit nicht verhindern kann, gibt es verschiedene Maßnahmen, mit denen Arbeitnehmer einer Kündigung aktiv vorbeugen können. Ein erster Schritt ist die offene und lösungsorientierte Kommunikation mit dem Arbeitgeber – insbesondere dann, wenn gesundheitliche Probleme die Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränken. Wer frühzeitig ins Gespräch geht, kann mit dem Arbeitgeber gemeinsam überlegen, wie sich die Arbeitsbelastung reduzieren oder der Arbeitsplatz anpassen lässt. Oft lassen sich durch einfache Maßnahmen wie ergonomische Möbel, flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Lösungen größere Ausfälle verhindern.
Ein weiteres wirksames Mittel ist die Beteiligung am betrieblichen Eingliederungsmanagement. Wird es angeboten, sollten Arbeitnehmer die Chance nutzen, gemeinsam mit dem Arbeitgeber, Betriebsarzt oder dem Integrationsamt individuelle Lösungen zu entwickeln. Auch ärztliche Reha-Maßnahmen, psychologische Unterstützung oder Gesundheitscoaching können helfen, die Rückkehr in den Job nachhaltig zu gestalten.
Ein häufig unterschätzter Bereich ist auch das persönliche Gesundheitsmanagement. Falls du häufig wegen ähnlicher Beschwerden krank bist, kannst du gemeinsam mit deinem Arzt nach möglichen Ursachen und langfristigen Therapien suchen. Ob Physiotherapie, gesunde Ernährung oder auch Stressmanagement: Präventive Maßnahmen können nicht nur das Wohlbefinden steigern, sondern langfristig auch die eigene Arbeitsfähigkeit sichern. Viele Krankenkassen bieten hier kostenfreie oder bezuschusste Programme an.
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