Wegen Drogenhandel wurde ein 23-jähriger Mann am Donnerstag in Nürnberg zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Per Post hat sich ein 23-jähriger Fliesenleger aus Dietfurt an der Altmühl im Landkreis Neumarkt die Drogen nach Hause schicken lassen. Das erste Amphetamin-Paket brachte der Briefträger noch zur Haustür. Die zweite Postsendung konnte die Polizei bereits vorher abfangen. In diesem Paket fanden die Beamten knapp 85 Gramm Amphetamin und zwei Gramm Kokain. Kurze Zeit später klingelte die Polizei an der Tür des Angeklagten in Dietfurt.
In der Wohnung des arbeitslosen Fliesenlegers entdeckten die Beamten, dass der 23-Jährige ein fleißiger Gärtner gewesen ist. Insgesamt 22 Marihuanapflanzen und vier Marihuanasetzlinge streckten ihre Köpfe der künstlichen Sonne entgegen. Erntereif waren die Pflanzen noch nicht. Freilich fand die Polizei auch den Ertrag einer früheren Ernte. Rund 270 Gramm des Rauschkrauts wurden aus dieser früheren Pflanzung gefunden.
Die Polizei führte über den Fund fein säuberlich Buch. Demnach handelte es sich bei dem bereits abgeernteten Marihuana um 130 Gramm Grasblüten und um neun Gramm Grasmehl. Weitere 130 Gramm wurden als minderwertiges Grünzeug eingestuft.
Die Staatsanwältin geht davon aus, dass der Mann das Gras nach der Ernte verkaufen wollte. Zum allem Überfluss hatte der 23-Jährige zwei Schreckschusspistolen in seiner Wohnung. Darunter befand sich ein täuschend echter Nachbau einer Walther-Pistole P22, die der Drogendealer griffbereit, geladen und entsichert im Hausflur verwahrte. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen von Waffen.
Angeklagter machte entspannten Eindruck
Seit der Durchsuchung ist bereits ein halbes Jahr vergangen. Seitdem saß der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Am Donnerstag vor Gericht machte der 23-Jährige trotzdem einen gelösten und beinahe entspannten Eindruck. Gut gelaunt grüßte er einige Besucher im Gerichtssaal und tauschte sich danach mit seiner Verteidigerin Derya Basal aus. Die Anwältin kündigte bereits vor dem Prozessauftakt an, dass man dem Gericht ein Verständigungsgespräch anbieten wolle. Auf dieses Angebot waren Richter und Staatsanwalt nach der Eröffnung des Verfahrens eingegangen.
Hinter verschlossenen Türen hatten sich die Parteien schnell geeinigt. Nach der einstündigen Unterbrechung unterbreitete der Vorsitzende Richter Gregor Zaar dem Angeklagten folgenden Vorschlag. Im Tausch gegen ein Geständnis werden die Marihuana-Plantage und die Schreckschusspistole aus der Anklage gestrichen. Der Angeklagte akzeptierte den Vorschlag genauso wie die übrigen Prozessbeteiligten.
Am Ende verurteilte das Gericht den 23-Jährigen zu einer Drogentherapie und einer Freiheitsstrafe in Höhe von vier Jahren und sechs Monaten. Nach drei Monaten im Gefängnis soll der 23-Jährige, dem ein Gutachter eine Amphetamin-Abhängigkeit bescheinigt hatte, im Sommer mit dem Entzug beginnen können. In der Regel kann der Angeklagte nach erfolgreicher Entgiftungskur mit einer vorzeitigen Haftentlassung rechnen. Die Verteidigung zeigte sich zufrieden mit dem Urteil.