Der Nürnberger Stadtrat hat Sondermaßnahmen zur Belebung der Innenstadt genehmigt. So sollen etwa Gastrobetriebe in der Königstraße ihre Außenbestuhlungsflächen ohne weitere Kosten erweitern können.
Wie die Stadt Nürnberg mitteilt, hat der Stadtrat am 18. September 2024 zeitlich befristete Sondermaßnahmen zur weiteren Aktivierung und Belebung der Innenstadt genehmigt. So können ab sofort Gastronomiebetriebe in der Königstraße bestehende Bestuhlungsflächen für die Außengastronomie ohne weitere Kosten erweitern. Zudem werden in Innenstadtlagen mit Leerstand auch Aktionen von externen Anbietern erlaubt, sofern diese hochwertig sind und die Umgebung aufwerten. Mit den beiden zeitlich auf zwei Jahre befristeten Sondermaßnahmen sollen bestimmte Areale der Innenstadt verstärkt belebt und attraktiver gestaltet werden.
Andrea Heilmaier, Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin der Stadt Nürnberg, erklärt: "Die Innenstädte sind im Wandel. Gemeinsam wollen wir diesen Wandel auch in Nürnberg positiv gestalten. Ein wichtiger Baustein dabei ist eine attraktive und lebendige Gestaltung unserer Innenstadt. Durch die gebührenfreien zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen in der Königstraße schaffen wir hier einen zusätzlichen Anreiz zur Belebung. Auch durch das Zulassen von Werbeaktionen im Bereich von Leerständen beleben wir das unmittelbare Umfeld."
Sondernutzungen im Rahmen der beiden zeitlich befristeten sogenannten Pilotprojekte "Königstraße" sowie "Promotion" bedürfen jedoch der vorherigen individuellen Abstimmung und Genehmigung durch das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg. Weitere Informationen dazu gibt es online unter liegenschaftsamt.nuernberg.de.