Nürnberg: Klinikum hebt Corona-Besuchsverbot auf - diese Regeln gelten ab 1. März
Sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für deren Angehörige sei der Besuchsstopp am Klinikum Nürnberg nicht einfach gewesen, so der Personalvorstand. Nun werden die Regeln gelockert.
Das Klinikum Nürnberg und die Krankenhäuser im Nürnberger Land heben das Corona-Besuchsverbot auf. Doch auch nach dem 1. März 2022 gelten weiter strikte Regeln.
Das Klinikum Nürnberg und die Krankenhäuser Nürnberger Land haben angekündigt, das bisherige Besuchsverbot aufzuheben und wieder Besuche von Patientinnen und Patienten ermöglichen. "Omikron führt zu weniger schweren Krankheitsverläufen als die Delta-Variante, der Höhepunkt der aktuellen Corona-Welle scheint überschritten", teilt das Klinikum Nürnberg mit.
"Sowohl für unsere Patientinnen und Patienten als auch für deren Angehörige ist der Besuchsstopp nicht einfach gewesen, das ist uns bewusst. Daher wollen wir angesichts der sich leicht entspannenden Situation endlich wieder Besuche ermöglichen", wird Peter Schuh, Personalvorstand am Klinikum Nürnberg zitiert. Doch auch weiterhin gelten am Klinikum strenge Regeln für den Besuch.
Klinikum Nürnberg hebt Besuchsverbot auf: Besuchszeiten in Nürnberg Nord, Süd, Altdorf und Lauf
Ab 1. März 2022 dürften Patientinnen und Patienten für eine Stunde am Tag Besuch von einem Angehörigen bekommen – unter der Bedingung, dass die Besucher einen gültigen negativen Test mitbringen, eine FFP2-Maske tragen und keine Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen, heißt es. Besucherinnen und Besucher dürften das Gelände des Klinikums Nürnberg und der Krankenhäuser Nürnberger Land nur mit einem aktuellen negativen Corona-Test betreten – völlig unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen seien.
Ein Antigentest dürfe maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test dürfe höchstens 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests seien ausgeschlossen. Sowohl vor dem Klinikum Nürnberg Nord als auch vor dem Klinikum Nürnberg Süd befänden sich Test-Container, heißt es in der Ankündigung. Diese seien von 6.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet. An den Standorten Nord und Süd des Klinikums Nürnberg seien Besuche zwischen 15 und 19 Uhr (Einlass von 14.30 bis 18 Uhr) möglich, in den Krankenhäusern Lauf und Altdorf montags bis freitags von 14.30 bis 17 Uhr, samstags und sonntags von 13 bis 17 Uhr.
Besuche außerhalb der Besuchszeiten seien nur in besonderen Fällen und unter besonderen Umständen möglich. "Hier ist eine Rücksprache mit der jeweiligen Station erforderlich", erklärt das Klinikum. Ausgenommen von Besuchen blieben Patientinnen und Patienten auf den COVID-19-Stationen und in den Notaufnahmen. Zusätzlich müsse vor dem Besuch ein Besucherschein ausgefüllt werden. "Um mögliche Wartezeiten zu verkürzen, sollte dieser auf der Internetseite des Klinikums Nürnberg heruntergeladen und fertig ausgefüllt mitgebracht werden", heißt es. Besuchsscheine lägen aber auch an den Haupteingängen bereit.
Ausnahmen von der Testpflicht im Klinikum Nürnberg: Das gilt bei Geburten und auf Kinderstationen
Begleitpersonen, die Patientinnen und Patienten ins Klinikum Nürnberg und in die Krankenhäuser Nürnberger Land bringen, dürften das Gelände unabhängig vom Impfstatus auch ohne Test-Nachweis betreten – dies sei aber "nur in sehr dringenden Fällen gestattet, wenn die Patienten tatsächlich auf Hilfe angewiesen sind".
Besondere Regelungen gälten auch in der Geburtshilfe und auf den Stationen der Kinderheilkunde, Kinderchirurgie und Kinder-und Jugendpsychiatrie. Hier könne nach wie vor ein Elternteil als Begleitperson mit aufgenommen werden. Sei die Mutter oder der Vater als Begleitperson dabei, dürfe zusätzlich eine Person für eine Stunde am Tag zu Besuch kommen. Auf der Neugeborenen-Station gebe es keine Einschränkungen. "Hier können Eltern ohne zeitliche Beschränkung bei ihren Kindern sein", teilt das Klinikum mit.
Auch bei Geburten im Klinikum Nürnberg und im Krankenhaus Lauf dürfe eine Begleitperson dabei sein. "Diese sollte im Idealfall bereits einen aktuellen negativen Corona-Test mitbringen, andernfalls wird die Begleitperson im Krankenhaus getestet", heißt es.
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