Illegales Feuerwerk an Silvester kann nicht nur üble Verletzungen verursachen, sondern auch sehr kostspielig werden. Diese Strafen drohen.
Kurz vor Silvester warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Gefahren von illegalem Feuerwerk. Weil einigen Menschen die heimischen Böller, Raketen & Co. zu unspektakulär erscheinen, greifen sie mitunter auf Märkten in Tschechien und Polen zu und decken sich dort mit illegalem Feuerwerk ein. Bei den Strafen kann das allerdings sehr teuer werden.
Heike Klotzbücher, Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, hat mit inFranken.de über das Strafmaß gesprochen - und darüber ob die Höchstgrenze auch wirklich Anwendung findet. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken verriet unserer Redaktion außerdem, wie die Beamten nicht nur bei der Einfuhr sondern auch an Silvester nach illegalen Böllern Ausschau halten. Jiří Fröhlich, Sprecher der tschechischen Handelsinspektion, gibt zudem Tipps, wie man Fälschungen erkennt. Eine Erlanger Augenklinik rät, ganz auf privates Feuerwerk zu verzichten.
BMI warnt: Wer illegale Böller zündet, riskiert bis zu fünf Jahre Gefängnis
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) informiert online über die Folgen, die bei der Nutzung von illegalen Feuerwerkskörpern drohen. Demnach können diese nicht nur zu einer Strafzahlung in Höhe von bis zu 50.000 Euro führen - sondern auch zu einer Freiheitsstrafe. "Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht", warnt das Ministerium. Werden wissentlich Andere gefährdet, könnten sogar bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden. Außerdem müssen die Verantwortlichen oft auch für die Entsorgung aufkommen, informiert die Bundespolizei im Netz.
Dass das Strafmaß wirklich ausgereizt wird, kommt laut Heike Klotzbücher, Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, jedoch selten vor. Dafür müsse man mehrere Tonnen Feuerwerkskörper einführen und das auch nicht zum ersten Mal, sagt sie im Gespräch mit inFranken.de.
Wie hoch die Strafe bei "handelsüblichen Mengen" sei, lasse sich allerdings nicht pauschal sagen. Der Grund: Bei geringen Verstößen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, in anderen Fällen um eine Straftat. Während es bei Ordnungswidrigkeiten verschiedene Kategorien gebe, spiele bei Straftaten zudem das Einkommen des Angeklagten eine Rolle.
"Da ist man besonders hellhörig": So ermittelt die Polizeiinspektion Mittelfranken Verstöße
Doch was kann an Zündwerk aus dem Ausland so gefährlich sein? "Die unbekannte Komponente bei Feuerwerk aus dem Ausland oder aus dem Internet ist die in der Regel unklare Zusammensetzung dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann", teilt das Bayerische Landeskriminalamt mit.
Ein aktueller Fall der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Erding zeige, dass auch in diesem Jahr wieder illegale Pyrotechnik im Ausland bestellt und eingeführt werde. Jüngst sei bekannt geworden, dass über ein Versandunternehmen mehr als 150 Pakete illegales Feuerwerk aus Polen und Italien für den nicht privaten Bereich europaweit versandt wurden - auch an einen 19-Jährigen im Landkreis Erding. Bei einer Durchsuchung fand die KPI Erding bei diesem demnach "Großfeuerwerk" der Kategorie 4 - das dürfe jedoch ausschließlich für gewerbliche Zwecke und nicht ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis bezogen werden. Ihn erwarte nun ein Strafverfahren.
Die illegalen Böller aufzuspüren ist für die Polizei allerdings oft keine einfache Aufgabe. Viele davon entdeckt der Zoll bei Grenzkontrollen, aber auch an Silvester selbst bleiben die Beamten aufmerksam. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken auf Anfrage von inFranken.de erklärt, fielen vor allem Verstöße in den Verbotszonen - wie etwa der Nürnberger Innenstadt - auf. "Da ist man besonders hellhörig", betont er. Allerdings komme es auch vor, dass bei Einsätzen wegen Verletzungen oder Sachbeschädigungen quasi nebenbei illegale Böller gefunden werden.
Feuerwehr Würzburg: Das sollte man an Silvester beachten
Der Sprecher betont darum: "Wer auf Nummer sichergehen will, gesundheitlich als auch rechtlich, soll sich an das halten, was es in den Geschäften zu kaufen gibt." Denn diese Feuerwerkskörper seien auf Sicherheitsrisiken geprüft und außerdem zertifiziert. Das Risiko einer schweren Verletzung falle dadurch oft wesentlich geringer aus, ist sich der Beamte sicher. Allerdings verkaufen nicht alle Supermärkte heuer Silvesterböller - in Coburg sorgte das teils für Frust.
Auch die Feuerwehr Würzburg warnt vor Gefahren am Silvesterabend und gibt unter anderem folgende Tipps:
Keine Feuerwerkskörper in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren geben und sicher von Kindern fernhalten.
Sicherheitsabstand nach dem Entzünden von Feuerwerkskörpern unbedingt einhalten; niemals in der Hand zünden.
Bei Raketenstart geeignete Startvorrichtung nutzen, z. B. leere Flaschen in einer Getränkekiste.
Blindgänger niemals erneut entzünden, stattdessen mit Wasser löschen.
Feuerwerksraketen nie auf Menschen oder Tiere richten und auf Gebäude achten, die gefährdet werden könnten.
Verboten: Abbrennen von Böllern oder Raketen neben Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern.
Brandgefahren in der Silvesternacht vermeiden durch Entfernen brennbarer Gegenstände von Balkonen und Terrassen, außerdem Fenster und Türen geschlossen halten.
Auf Tiere Rücksicht nehmen.
Bei Unfällen oder Bränden sofort Notruf 112 wählen für schnelle Hilfe.
Tschechische Handelsinspektion warnt: Gebrauchsanweisungen werden oft nicht verstanden
Die tschechische Handelsinspektion stellt zudem jedes Jahr sicher, dass nur geprüftes Feuerwerk in unserem Nachbarland in den Handel kommt. Jiří Fröhlich ist Sprecher der Behörde und kennt sich sehr gut aus mit den Regeln für Feuerwerkskörper. Er weiß auch, dass sich vor Silvester viele Deutsche in Tschechien mit Raketen und Böllern eindecken.
Ihnen schickt er eine eindringliche Warnung vorweg: "Wenn ein Deutscher nach Tschechien kommt und dort eine Feuerwerks-Gebrauchsanweisung auf Tschechisch bekommt, dann versteht er diese nicht unbedingt. Das ist in dem Sinne gefährlich, da er dann nicht weiß, wie er mit der Pyrotechnik umgehen soll. So kann es zu Verletzungen kommen", erläutert Fröhlich und betont auch die möglichen Brandschäden, die durch unsachgemäß gehandhabte Silvesterkracher verursacht werden können.
Viele Franken machen es aber trotzdem jedes Jahr. Schnell über die Grenze – manchmal auch auf einen sogenannten Asia- oder Vietnamesenmarkt – und mit einem Kofferraum voll Böller und Raketen zurück. Wird man dann von der Polizei oder dem Zoll kontrolliert, kann es zu einer bösen Überraschung kommen. Der deutsche Zoll warnt deshalb: Die "Regelungen sind nationale! Gesetze, die innerhalb der EU NICHT vereinheitlicht sind. Daher sind Dinge, die Sie in anderen EU-Ländern problemlos kaufen können, unter Umständen in Deutschland (einfuhr-) verboten und strafbar."
Diese Kategorien sind beim Feuerwerks-Kauf zu beachten - Kennzeichnung ist in jedem Land anders
Leider haben die Gesetzgeber hüben wie drüben den Verbrauchern beim Feuerwerk einen kleinen Fallstrick gelegt. Sowohl in Deutschland als auch in Tschechien sind üblich erhältliche Feuerwerkskörper in die Kategorien F1, F2, F3 und F4 sowie weitere Spezial-Klassen eingeteilt. Das Problem dabei: In jedem Land bedeuten die Kategorien etwas ganz anderes. Hier ein kleiner Überblick zur Gesetzeslage in Deutschland und Tschechien:
Kategorie F1
Deutschland: Mindestalter 12 Jahre
Tschechien: Mindestalter 15 Jahre
Kategorie F2
Deutschland: Mindestalter 18 Jahre, für bestimmte Produkte (z.B. "Celebration Cracker" (Blitzknallsätze), Raketen mit mehr als 20 g Nettoexplosivstoffmasse/NEM)
Tschechien: Mindestalter 18 Jahre
Kategorie F3
Deutschland: Berechtigung zum Umgang mit diesen Produkten sowie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nötig
Tschechien: Mindestalter 21 Jahre oder Berechtigung zum Umgang mit entsprechenden Feuerwerkskörpern
Kategorie F4
Deutschland: Berechtigung zum Umgang mit diesen Produkten sowie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nötig
Tschechien: Berechtigung zum Umgang mit entsprechenden Feuerwerkskörpern
Sicher böllern: Darauf gilt es bei Feuerwerkskörpern zu achten
Jiří Fröhlich, erklärt, worauf man achten muss: "Jeder Feuerwerkskörper muss drei grundsätzliche Dinge haben. Erstens eine Kennzeichnung des Herstellers. Das ist in Tschechien gesetzlich vorgeschrieben, um klar zu zeigen, dass die und die Firma auch der Hersteller und nicht bloß ein Importeur ist. Zweitens muss auf der Packung die Kategorie aufgeführt sein, der das jeweilige Produkt zugeordnet ist." Zuletzt sei es wichtig, dass die Ware ein sogenanntes CE-Symbol hat. Das bedeute, dass das Produkt in Einklang mit der gültigen Legislative des jeweiligen Landes steht - in diesem Fall Tschechiens.
Immerhin: Das CE-Siegel ist EU-weit einheitlich und zeigt überall in der Union an, ob ein Produkt auf seine Sicherheit geprüft und für den Markt freigegeben wurde. Jiří Fröhlich mahnt aber auch hier zur Vorsicht. "Leider gibt es auch CE-Symbole, die anders sind, als wir es gewohnt sind. In den Medien werden diese oft als 'China Export'-Symbole bezeichnet. Die Handelsinspektion konzentriert sich stark auf Produkte mit CE-Symbol, und ob dieses nicht einfach so auf eine Produkt-Verpackung aufgedruckt wurde", so der Sprecher der tschechischen Handelsinspektion. Seine Behörde achte bei Kontrollen penibel darauf, dass das CE-Symbol auch tatsächlich ordnungsgemäß ist, beteuert Fröhlich.
Das "gefälschte" CE-Symbol ist aber nicht immer leicht zu erkennen. In der Regel sieht es genauso aus wie das Original, nur grafisch leicht abgewandelt. Oft sind das C und das E etwas näher beieinander als bei geprüften und tatsächlich zertifizierten Artikeln. Illegales Feuerwerk ist laut der Polizei Mittelfranken auch an einer fehlenden Registriernummer, einer fehlerhaften deutschen Gebrauchsanleitung und einer Nettoexplosivstoffmasse (NEM) der Knallkörper über 6 Gramm sowie Batterien über 500 Gramm zu erkennen.
Experte warnt: Bei diesen Online-Shops solltest du keine Böller kaufen
Auch bei wem man die Böller kauft, spielt laut Jiří Fröhlich eine Rolle. "Wenn es um Wunderkerzen geht, dann ist es eigentlich egal, wo man diese kauft - die richten im Normalfall keinen Schaden an und die entzünden sich auch nicht selbst. Feuerwerk der höheren Kategorien darf hingegen nicht einfach an einem Verkaufsstand angeboten werden. Wenn man solches Feuerwerk kaufen möchte - das bedeutet in den Kategorien F2 oder F3 - dann muss man das auf jeden Fall in einem richtigen Laden tun. Dort hat man die Garantie, dass das Feuerwerk nicht in einer feuchten Umgebung war und nicht schon vor Silvester hochgeht."
Zum Böller-Kauf im Internet hat der Experte eine klare Meinung: "Es empfiehlt sich, nicht bei Online-Shops einzukaufen, die erst dieses Jahr entstanden sind, nur die Produkte von anderen Firmen verkaufen und keine 'Geschichte' haben. Besonders sollte man Shops meiden, die anonym sind und keine Angaben über den Verkäufer anführen. Wenn man aber direkt auf die Seiten von Feuerwerks-Herstellern schaut, dann findet man oft Links zu Partner-Verkäufern", erläutert Fröhlich.
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