65-Kilo-Kundin setzt sich auf XXXLutz-Sofa - dann gibt es einen "lauten Schlag"

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XXXLutz: 65-Kilo-Frau setzt sich auf Sofa - "plötzlich lauter Schlag"
Christina Alm freute sich monatelang auf das neue Sofa - dann kam es nach ihren Schilderungen zum absoluten Ärgernis.
XXXLutz: 65-Kilo-Frau setzt sich auf Sofa - "plötzlich lauter Schlag"
Collage inFranken.de: privat
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Eine Kundin von XXXLutz kämpft seit Monaten mit der Kette wegen eines kaputten Sofas. Die Antworten des Unternehmens seien "unverschämt", moniert sie.

Ein Sofa mit Bettfunktion, erworben im Onlineshop von XXXLutz, sorgt bei Christina Alm aus Postbauer-Heng seit dem Frühjahr für Unmut. "Das Sofa war im Angebot für 850 Euro, der reguläre Preis liegt bei 2200 Euro", erzählt sie gegenüber inFranken.de. Die Lieferung erfolgte ihren Schilderungen zufolge nach längerer Lieferzeit am 8. März 2025.

Anfangs zeigte sich Alm begeistert von der Neuanschaffung. "Mensch, das sitzt sich ja schön, alles super", so ihre erste Reaktion. Doch die Freude währte nicht lange. Beim Ausprobieren der Ausziehfunktion stellten sich den Schilderungen zufolge erste Schwierigkeiten ein. Der Bettkasten, berichtet die Kundin, konnte nur mit großer Mühe herausgezogen werden. "Mein Partner musste mithelfen, weil er immer wieder zurückschnappte", erklärt Alm. Die umständliche Handhabung sei aber nicht das Ende der Probleme gewesen, sagt sie.

Sofa mit 65 Kilogramm "überbelastet"? Reaktion von Sofa-Hersteller macht Kundin wütend

Am 19. April brach das ausziehbare Sofateil vollständig zusammen. "Mein Partner lag auf der normalen Seite des Sofas, ich habe mich dazu gesetzt, um ein Stück Apfel zu essen. Plötzlich gab es einen lauten Schlag, und die Seiten sind herausgebrochen", so Alm. Ein verbogenes Metallteil beschädigte zusätzlich den Vinylboden, schildert sie. Die umgehende Kontaktaufnahme zum Kundenservice von XXXLutz: Eine Enttäuschung, sagt die Frau aus dem Kreis Neumarkt. "Mir wurde mitgeteilt, dass der Hersteller kein eigenes Verschulden sieht. Stattdessen wurde mir vorgeworfen, das Sofa überbelastet zu haben. Das finde ich frech. Ich wiege 65 Kilogramm", berichtet Alm. Der Schriftverkehr liegt inFranken.de vor. 

Die Kundin zeigt sich verärgert über die Reaktion des Möbelhauses, diese sei "einfach unverschämt". Als langjährige Kundin fühle sie sich im Stich gelassen. Trotz mehrfacher Nachfragen erhielt sie schließlich die Information, das Ersatzteil in der Nürnberger Filiale selbst anfragen und bezahlen zu müssen. Ihre Bitte nach einem neuen Sofa oder einer Rückerstattung des Kaufpreises wurde abgelehnt. "Eine Entschädigung für den beschädigten Vinylboden habe ich gar nicht verlangt, das würde ich selbst ausbessern", betont sie. 

Der Bettkasten sei mittlerweile im Büro deponiert, da er nicht mehr verwendbar sei. "Wie kann das sein? Es war ja kein günstiges Sofa für 200 Euro. Ich hätte von einem Möbelstück dieser Preisklasse deutlich mehr erwartet", sagt die 38-Jährige. Sie wolle "entweder ein neues Sofa oder den Kaufpreis zurückerstattet bekommen". Es ist nicht der erste Sofa-Ärger bei dem Möbelhaus-Konzern in jüngster Zeit: Ein Stromschlag-Sofa ließ kürzlich eine Familie in Oberfranken verzweifeln. 

"Situation eindeutig": So reagiert XXXLutz auf Sofa-Ärger nahe Nürnberg

Doch wie sieht man die Situation bei XXXLutz? "Grundsätzlich leiten wir Beschwerden hinsichtlich der Qualität direkt zur Überprüfung an den Hersteller weiter. Dies war auch in dem (...) Fall so. Entsprechend haben wir die Ergebnisse auch direkt an die Kundin kommuniziert", schreibt die Unternehmenskommunikation gegenüber inFranken.de. Der Hersteller habe "bei besagtem Modell bis dato keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Stabilität und Qualität feststellen können".  Anhand der vorliegenden Dokumentation führe dieser "die Ursachen zweifelsfrei auf eine nicht sachgemäße Nutzung zurück und weist deshalb jedweden rechtlichen Anspruch auch zurück", so die Kette.

Tatsächlich hatte XXXLutz in Antwortmails an die Kundin den Hersteller des Sofas - allerdings ohne konkrete Nennung - entsprechend zitiert. "Aus Gründen des Datenschutzes können wir keine direkten Herstellerdaten an Kunden weitergeben, das ist uns gesetzlich nicht gestattet", heißt es zur Erklärung. In der Antwort an unsere Redaktion zeigt sich das Unternehmen zumindest gesprächsbereit, wenn auch hart in der Sache.

"Bei XXXLutz steht die Kundenzufriedenheit an oberster Stelle - auch und gerade dann, wenn einmal etwas nicht so läuft, wie sich das unsere Kundinnen und Kunden vorstellen", heißt es. "Und selbst dann, wenn die rechtliche Situation eindeutig ist, wie im vorliegenden Fall, versuchen wir, gemeinsam eine Lösung zu finden. So wird unser Kundenservice der Kundin einen Termin anbieten, um die Situation persönlich zu besprechen und einen für beide Seiten gangbaren Weg zu finden", so die Möbelhaus-Kette.

"Dürfte nicht ausreichen": Verbraucherschutzzentrale sieht Möbelhaus in der Pflicht

Die Verbraucherschutzzentrale Bayern hingegen wertet den Fall anders. "Liefert das Möbelhaus ein Möbelstück, das einen Mangel aufweist, hat der Kunde gegenüber dem Verkäufer Gewährleistungsansprüche", erklärt eine Expertin gegenüber inFranken.de. "Tritt dieser Mangel an der gekauften Ware innerhalb der ersten 12 Monate auf, dann muss der Verkäufer beweisen, dass mangelfrei geliefert wurde und der Kunde den Mangel zu verantworten hat." Das gelte auch für Online-Käufe. Die Beschreibung des Herstellers, wonach das Modell den "stabilsten Mechanismus" habe, dürfte "dabei nicht ausreichen", so die Einschätzung der Verbraucherzentrale. 

Könne der Verkäufer nicht nachweisen, dass der Kunde den Mangel zu verantworten hat, werde "vermutet, dass die Ware bereits bei 'Gefahrübergang' mangelbehaftet war", heißt es in der Antwort weiter. Der Verkäufer müsse Christina Alm in diesem Fall entweder einen Ersatz liefern oder "den Mangel auf seine Kosten beseitigen", so die Expertin. "Der Verkäufer ist grundsätzlich auch verpflichtet, die Nacherfüllung kostenlos durchzuführen und alle dazu erforderlichen Aufwendungen zu tragen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten."

Ihr Rat: Die Kundin soll sich also noch einmal schriftlich an das Unternehmen wenden und "ihre Rechte, zum Beispiel auf Lieferung eines mangelfreien Sofas beziehungsweise eines Ersatzteils - wenn möglich - einfordern". Dafür gibt es auch ein spezielles Online-Tool der Verbraucherzentrale. "Weigert sich das Unternehmen weiterhin, bleibt (...) gegebenenfalls nichts anderes übrig, als ihren Anspruch gerichtlich geltend zu machen", so die Verbraucherschützerin. Die Expertin rät hier zu einer rechtlichen Beratung. Auch für Christina Alm ist klar: "Ich erwarte, dass XXXLutz und der Hersteller sich darum kümmern." 

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