Am Samstagnachmittag kam es in Nürnberg zu einem größeren Polizeieinsatz mit USK-Beteiligung. Ein Zeuge meldete mehrere verdächtig gekleidete Personen vor einem Kino.
Eine Mitteilung über mehrere verdächtige Personen mit taktischen Westen sowie einer Person mit einer Pistole löste am späten Samstagnachmittag (12.08.2023) einen größeren Polizeieinsatz in Nürnberg aus. Das berichtet das Polizeipräsidium Mittelfranken in einer Pressemitteilung.
Gegen 16.45 Uhr meldete ein Zeuge der Polizei acht Personen, die sich mit taktischen Westen vor einem Kino in der Königsstraße aufhielten. Eine Person soll eine Pistole in einem Beinholster getragen und das Kino mit einem weiteren Verdächtigen betreten haben. Aufgrund der Mitteilung fuhren mehrere Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte und ein Einsatzzug des USK Mittelfranken zur Einsatzörtlichkeit.
Junggesellenabschied löst größeren Polizeieinsatz mit USK in Nürnberg aus
Die Einsatzkräfte umstellten das Kino und sperrten die Königsstraße am Einsatzort kurzzeitig für Passanten. Die Beamten konnten insgesamt acht verdächtige Personen vor dem Kino festnehmen. Darunter waren auch die zwei Verdächtigen, die zuvor das Kino betreten hatten. Bei der Überprüfung des Sachverhalts stellte sich heraus, dass die Männer im Alter zwischen 28 und 40 Jahren in Nürnberg lediglich einen Junggesellenabschied feierten.
Die Gruppe sei mit taktischen Westen bekleidet und zwei Personen hätten zudem nicht gekennzeichnete Softair-Waffen mitgeführt. "Diese waren augenscheinlich nicht von scharfen Schusswaffen zu unterscheiden", heißt es in der Pressemitteilung. Die Mitglieder des Junggesellenabschieds wurden zunächst zur Dienststelle gebracht und konnten nach Abschluss der Sachverhaltsaufnahme entlassen werden.
Die aufgefundenen Waffen sowie die taktischen Westen wurden sichergestellt. Alle Mitglieder des Junggesellenabschieds müssen sich nun für die Belästigung der Allgemeinheit wegen des Anfangsverdachts einer Ordnungswidrigkeit verantworten. Die Waffenträger müssen zudem mit einer Strafe nach dem Waffengesetz rechnen.