Überholen erlaubt? So kommt man sicher durch Autobahn-Baustellen

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An Autobahn-Baustellen ist besondere Vorsicht geboten. Dort wird die Fahrbahn nämlich enger, und die Unfallgefahr deutlich größer. Wie verhält man sich dort aber richtig? Die Polizei Mittelfranken klärt auf.

Nicht selten sind Autobahn-Baustellen Schauplatz von schweren Unfällen. Oft sind sie unübersichtlich und viele Fahrer sind mit der ungewohnten Verkehrsführung überfordert. Das liegt auch daran, dass nicht immer die geltenden Regeln im Baustellenbereich bekannt sind. 

Klar ist: Gerät man an eine Baustelle, sollte man seine Geschwindigkeit auf das angegebene Höchsttempo drosseln. Manche fahren dann aber aus Vorsicht viel langsamer als nötig. Das lädt so manchen zum Überholen ein - was aber schnell mit einem Crash, ordentlichen Blechschäden und im schlimmsten Fall mit ernsthaften Verletzungen enden kann. Deshalb hat die Polizei Mittelfranken auf Facebook nun Tipps und Hinweise gegeben, wie man sicher durch Baustellen kommt.

Überholen erlaubt - aber mit Einschränkungen

Die wichtigste Frage aber zuerst: Darf man im Baustellenbereich denn überhaupt überholen? "Grundsätzlich ist das Überholen in Baustellen erlaubt, denn die StVO enthält keine gegenteilige Regelung", klärt die Polizei auf. Dabei gibt es jedoch ein großes Aber. Denn man muss die Augen offen halten und gut darauf achten, ob der Verkehr nicht durch zusätzliche Schilder gesondert geregelt wird. Denn laut der Polizei gibt es drei Situationen, in denen das Überholen im Baustellenbereich durch Schilder verboten werden kann. Hier ein Überblick:

  • Zeichen 276 (Überholverbot) und 277 (Überholverbot über 3,5t). Ersteres gilt für alle Kraftfahrzeuge, letzteres nur für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.
  • Ein Zusatzschild, dass das versetzte Fahren anordnet. Man darf zwar auf der linken Spur fahren, aber nicht direkt neben einem anderen Fahrzeug auf der rechten Spur. Überholen ist also auch nicht gestattet.
  • Anstelle der Zeichen 276 und 277 wird häufig auch das Zeichen 501 mit integriertem Zeichen 264 verwendet (siehe Bild): Dieses gibt eine maximale Fahrzeugbreite für einen bestimmten Fahrstreifen an. Ist das Fahrzeug breiter, darf der entsprechende Fahrstreifen nicht benutzt werden.

Laut der Polizei muss man beim Zeichen 501 eine Sache beachten: "Beim Zeichen 501 mit integriertem Zeichen 264 zählt nicht die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Breite. Denn dort sind die Außenspiegel des Fahrzeugs nicht berücksichtigt." Man muss also aufpassen, dass man seine Fahrzeugbreite nicht richtig einschätzt und trotzdem überholt. 

Bei Zuwiderhandlung kann es richtig teuer werden. Beim Missachten eines Überholverbots bei unübersichtlicher Verkehrslage sind schnell einmal 300 Euro fällig - und im schlimmsten Fall kann auch ein Fahrverbot verhängt werden.

Vorschaubild: © PP Mittelfranken