Sohn erschießt Vater bei Jagd - jetzt ist das Urteil gefallen

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Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat über die vorläufige Zukunft des 19-Jährigen entschieden, der seinen Vater auf einem Jagdausflug erschossen hat. Er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Update vom 29.11.2024, 14 Uhr: 19-Jähriger nach Totschlag dauerhaft in psychiatrischer Einrichtung

Der 19-Jährige, der seinen Vater während eines Jagdausflugs erschoss, wird dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Diese Entscheidung traf eine Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Laut dem aktuellen Beschluss soll der junge Mann weiterhin in der psychiatrischen Einrichtung verbleiben, da er aufgrund seiner psychischen Erkrankung als Gefahr für die Allgemeinheit betrachtet wird.

Aus Sicht der Richter ist die Tat als Totschlag zu bewerten, allerdings war der junge Mann zum Tatzeitpunkt aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig. Die Unterbringung ist gesetzlich ohne zeitliche Befristung vorgesehen, wird jedoch regelmäßig überprüft. Die Gerichtsentscheidung ist rechtskräftig.

Update vom 29.11.2024, 12 Uhr: Prozess um tödliche Jagd - Öffentlichkeit ausgeschlossen

Im Prozess gegen einen psychisch erkrankten 19-Jährigen, der im Verdacht steht, seinen Vater bei einem Jagdausflug erschossen zu haben, wurde die Öffentlichkeit gleich zu Beginn ausgeschlossen. Die Jugendkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth begründete diesen Schritt mit dem Alter des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat. Er war damals 18 Jahre alt und somit rechtlich noch als Heranwachsender eingestuft.

Der junge Mann aus Ludwigsburg in Baden-Württemberg soll am 1. Mai dieses Jahres während eines Jagdausflugs bei Burgbernheim (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) gezielt "von hinten" auf seinen Vater geschossen haben.

Laut der Staatsanwaltschaft leidet er an einer "paranoid-halluzinatorischen Störung". Die Anklage lautet Totschlag. Das Verfahren soll sicherstellen, dass der junge Mann dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird, da von ihm eine "Gefahr" ausgehe.

Die Leiche des 54-jährigen Mannes wurde damals von Spaziergängern entdeckt. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, soll der 18-Jährige die Tat "seiner Mutter am Telefon gestanden" und sich anschließend der Polizei gestellt haben. Der junge Mann ist bereits in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Ob an diesem Freitag (30. November 2024) ein Urteil gefällt wird, blieb zunächst unklar.

Erstmeldung vom 29.11.2024, 7 Uhr: 19-Jähriger soll Vater auf Jagd erschossen haben

Ein 19-jähriger Mann aus Baden-Württemberg steht ab diesem Freitag (29. November 2024) vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, da er angeblich seinen Vater während einer Jagd in Mittelfranken erschossen hat. Die Staatsanwaltschaft strebt in einem Sicherungsverfahren seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Angeklagt ist der junge Mann aus Ludwigsburg, Baden-Württemberg, wegen Totschlags. Zum Tatzeitpunkt war er 18 Jahre alt. Am 1. Mai dieses Jahres soll er zusammen mit seinem Vater bei Burgbernheim im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim auf der Jagd gewesen sein, als es zu dem tödlichen Vorfall kam. Wegen einer psychischen Erkrankung soll er nicht schuldfähig gewesen sein.

Spaziergänger entdeckten die Leiche des 54-jährigen Mannes. Der 19-Jährige soll die Tat seiner Mutter am Telefon gestanden und sich anschließend "der Polizei gestellt haben", so frühere Angaben der Polizei. Zuletzt war der 19-Jährige in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Das Verfahren vor einer Jugendkammer sieht zwei Verhandlungstage vor. Da der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war und somit als Heranwachsender gilt, könnte ein Teil des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

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Vorschaubild: © Sebastian Schlenker (dpa)