Das Abkochgebot für Wiesenfeld, Rohrbach, Weiler Rettersbach, Weiler Erlenbach und Maria Buchen ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Dies wurde vom Wasserversorger im so genannten Chlortagebuch nachgewiesen, wie das Landratsamt Main-Spessart am Mittwoch (18. März 2020) mitteilt.
Die Chlordesinfektionsmaßnahmen in Wiesenfeld, Rohrbach, Weiler Rettersbach, Weiler Erlenbach und Maria Buchen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend engmaschig durchgeführt und dem Gesundheitsamt Main-Spessart regelmäßig gemeldet werden.
Hinweise des Landatsamtes zu gechlortem Wasser
- Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich.
- Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
- Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
- Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
- Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
- Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Die Erstmeldung vom 9. März
Abkochgebot im Kreis Main-Spessart: Wie das Landratsamt des unterfränkischen Landkreises am Montag mitteilt, muss in mehreren Gemeinden das Leitungswasser abgekocht werden.
Demnach seien bei der letzten mikrobiologischen Untersuchung der Wasserversorgung in Wiesenfeld, Rohrbach, Weiler Rettersbach, Weiler Erlenbach und Maria Buchen am 5. März fünf sogenannte "Coliforme Keime" im Ortsnetz nachgewiesen worden. Die Ursache hierfür ist momentan noch nicht bekannt.
Chlor und Abkochen
Das Trinkwasser in Wiesenfeld, Rohrbach, Weiler Rettersbach, Weiler Erlenbach und Maria Buchen sei deshalb ab sofort abzukochen und nach der Trinkwasserverordnung zu chloren, so das Landratsamt weiter.
Das Abkochgebot ist solange durchzuführen, bis die Chlorung im Ortsnetz kontinuierlich bei mindestens 0,1mg steht. Dafür sind zweimal pro Woche mikrobiologische Wasserproben an der Quelle, dem Hochbehälter und an drei repräsentativen Stellen im Ortsnetz zu nehmen.
Ebenso sind der Chlorgehalt und die Chlornebenprodukte täglich zu bestimmen und in einem Chlortagebuch zu dokumentieren. Die Ergebnisse der mikrobiologischen Beprobungen und der Chlorwerte werden dem Gesundheitsamt Main-Spessart kontinuierlich gemeldet.
Landratsamt gibt Tipps
Die Bevölkerung wird umgehend entsprechend dem Maßnahmenplan der Gemeinde informiert.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung die Chlorung des Trinkwassers der Wasserversorgung Schönau und ein sofortiges Abkochgebot an.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden
- Zahnarztpraxen wird empfohlen vorgeschaltete DVGW geprüfte Wasserfilter zu verwenden.
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, derWaschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Auf Anordnung des Gesundheitsamtes wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
- Es kann daher zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Diese sind aber ohne gesundheitliche Risiken.
- Es wird darauf hingewiesen, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Verwaltung entsprechend informieren