Das Bürgerbegehren zur Öffnung der Innenstadt für den Verkehr musste der Stadtrat ablehnen: viel zu wenig Unterschriften.
Der Stadtrat konnte gar nicht anders entscheiden, als das Bürgerbegehren für unzulässig erklären. Denn laut Gemeindeordnung bedarf es der Unterschriften von acht Prozent der Einwohner, genau 1328 wären das in Lichtenfels gewesen. Unterschrieben haben aber nur 189 Bürger der Kreisstadt. Damit ist die Sachlage klar. Der Beschluss des Stadtrates nimmt auch nicht Stellung zur der Frage, um die es in dem von Christian von Block angestrebten Bürgerbegehren ging: "Sind Sie für die Öffnung der Innenstadt (verkehrsberuhigte Zone) für den Pkw-Verkehr?"
"Gefühlte" Überzeugungen
Mit dieser Thematik wollen sich Bürgermeister und Stadtrat erst dann wieder befassen, wenn das im März einstimmig in Auftrag gegebene Verkehrsentwicklungskonzept vorliegt. Damit ist Ende 2017 zu rechnen.
Auf dieser Basis könne dann gemeinsam mit den Bürgern diskutiert werden, sagte Bürgermeister Andreas Hügerich (SPD). Im Gespräch mit dieser Zeitung machte er deutlich, warum er sich selbst vorher in der Frage einer Beibehaltung oder Auflassung der Fußgängerzone nicht eindeutig positionieren möchte. "Jeder hat gefühlt seine Meinung, aber keiner hat Fakten. Ich möchte den Bürgern erklären können, wieso und weshalb bleibt es jetzt dabei oder wieso und weshalb wird hier vielleicht etwas geändert." Er persönlich schätze die hohe Aufenthaltsqualität in der Stadt, wo sich auch etwas entwickelt habe - etwa mit dem Weinhaus Heidenreich, dem Bauernlädla usw. Er könne es sich jetzt nicht vorstellen, dass man diese Aufenthaltsqualität aufrechterhalten kann, wenn dort Verkehr durchfließen würde. Belegen könne er das aber nicht.
Genauso wenig sei derzeit die Meinung zu belegen, Autos würden mehr Frequenz in die Innenstadt bringen. Diese Frage habe die Stadt gespalten und werde sehr emotional diskutiert. Er aber wolle die Leute wieder zusammenbringen. "Wenn die Ergebnisse da sind, werden wir transparent damit umgehen und Fakten liefern." Er werde dann das ganze Paket in Bürgerversammlungen vorstellen, versprach Hügerich. Das beauftragte Institut "Stadt, Land, Verkehr" aus München soll auch die Möglichkeiten prüfen, an bestimmten Kreuzungspunkten im Stadtgebiet Kreisel zu errichten. Bezahlt wird das Verkehrsentwicklungskonzept übrigens zu 60 Prozent aus Mitteln der Regierung von Oberfranken (Städtebauförderung). Die Stadt Lichtenfels muss einen Eigenanteil von rund 30 000 Euro dafür aufbringen.
Ursprung im Wahlkampf 2014
Zurück zu dem einstimmig als unzulässig erklärten Bürgerbegehren. Christian von Block, der bei der Kommunalwahl 2014 auf der Stadt- und Kreistagsliste der FPD kandidierte, hatte im Wahlkampf angekündigt, die nötigen Vorbereitungen für ein Bürgerbegehren in die Wege zu leiten. Die Unterschriftenlisten waren daraufhin ausgelegen. Vor etwa sechs Wochen wurden sie bei der Stadtverwaltung eingereicht. Es gab darauf 280 Eintragungen, davon waren 91 ungültig, weil es sich entweder nicht um Personen mit Wohnsitz in der Stadt Lichtenfels handelte oder die Unterschrift fehlte. Eigentlich muss nach Abgabe der Stadtrat binnen vier Wochen darüber befinden. Da im August aber keine Sitzung anstand und die nötige Unterschriftenzahl so weit unterschritten war, legte man den Termin auf die Stadtratssitzung am 12. September.
Den Initiator informierte man laut Auskunft der Verwaltung darüber und räumte ihm die Möglichkeit ein, fehlende Unterschriften noch nachzureichen. Die ist aber nicht erfolgt.