Der Prozess um einen Mord, der vor 28 Jahren in Weismain begangen wurde, gestaltet sich aus verschiedenen Umständen schwierig.
Bekanntlich verjährt Mord nicht, und so befasst sich die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg seit Montag mit einem 28 Jahre zurückliegenden Fall. Ein rumänischer Staatsbürger soll 1992 in einem Asylbewerberheim im Weismain im Landkreis Lichtenfels einen Mitbewohner ermordet haben.
Nach den Ausführungen von Staatsanwalt Christopher Rosenbusch hat der 63-jährige Angeklagte sein argloses Opfer heimtückisch getötet. Der Mitbewohner habe schlafend im Bett gelegen, als der Beschuldigte mit einem Bierkrug auf ihn einschlug. Die Schläge zertrümmerten den Schädel des Opfers und hätten zu dessen unmittelbaren Tod geführt.
Bluttat vor 28 Jahren: Angeklagter soll Mitbewohner mit Bierkrug erschlagen haben
Nun ist ein Verfahren um eine so lange zurückliegende Tat nie ganz einfach. In Corona-Zeiten sind alle Prozessbeteiligten mit zusätzlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die teils kaum zu lösen sind. Dies beginnt nach den Worten von Verteidiger Till Wagler schon damit, dass er sich vor Prozessbeginn nicht in ausreichender Weise mit seinem Mandanten besprechen konnte.
In der Justizvollzugsanstalt Kronach, wo der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt, sei ein Gespräch praktisch nicht möglich gewesen, ohne die jetzt angemessenen Abstandsregeln einzuhalten. Dies habe umso mehr gegolten, da zu der Besprechung eine dritte Person in Gestalt eines Dolmetschers erforderlich gewesen sei.
Noch ganz andere Probleme hat die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Christoph Gillot. Wie der Richter im großen Sitzungssaal, der nur mit wenigen weit auseinander gerückten Stühlen bestückt war, erklärte, werde es schwierig, Zeugen nach Coburg zu bekommen.
Schwieriger Prozess in Zeiten von Corona: Sechs Zeugen aus drei Ländern
Sechs Zeugen aus drei Ländern habe das Gericht geladen: "Wir haben Zeugen aus Rumänien, Bulgarien sowie aus Tschechien ausfindig gemacht." Ob sie in Coburg erscheinen, darauf habe die Kammer auch in normalen Zeiten keinen Einfluss. Es sei fraglich, ob die Zeugen angesichts der Pandemie kommen wollten, oder ob sie überhaupt kommen könnten.