Streit beim Laubkehren in Oberfranken eskaliert: Mann (53) haut dem Nachbarn die Schaufel auf den Kopf

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Schaufel
Ein Streit um die Entfernung von Laub ist in Weismain (Landkreis Lichtenfels) so sehr eskaliert, dass ein Mann seinem Nachbarn eine Schaufel auf den Kopf schlug.
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manfredrichter/pixabay.com (Symbolbild)

Zwei Männer in Weismain wollen eigentlich nur Laub zusammenkehren und geraten furchtbar aneinander. Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht Lichtenfels verhandelt.

Gewiss war die Angelegenheit nicht lustig, aber komische Züge trug sie dennoch. Da waren zwei Männer in Weismain, die sich gegenseitig Laub über den Zaun schaufelten. Bis einer zuschlug. Mit der Schaufel. Hätte man eine solche Szene bei Charlie Chaplin zu sehen bekommen, hätte man darüber gelacht. So aber landete der Fall vor dem Amtsgericht.

"Das war 'ne Stresssituation, ich war angeschlagen, angespannt, habe geschwitzt", erklärte der 53-jährige Angeklagte aus Weismain zu dem Zustand, in dem er sich an jenem 14. November 2019 befunden habe. Damals, so hielt ihm Staatsanwalt Alexander Brandt vor, habe er seinem 47-jährigen Gartennachbarn mit der Schaufel auf den Kopf geschlagen, so sehr, dass dieser eine Gehirnerschütterung und eine auffällige Prellmarke davontrug. Damit mochte der Mann noch Glück gehabt haben, denn angeklagt war der Vorfall als gefährliche Körperverletzung, und er hätte auch schlimmer enden können. Mit weniger Glück wäre sein "Kopf gespalten", wie das Opfer während seiner Vernehmung den eigenen Arzt zitierte.

Streit unter Nachbarn in Weismain: Schaufel-Attacke nach hitzigem Wortwechsel

Doch was war der Stein des Anstoßes, was brachte den einen Nachbarn so gegen den anderen auf? Eine Frage, der Richterin Daniela Jensch nachzugehen versuchte. Und so erzählte der Angeklagte, dass es gar schon das zweite Mal war, dass man in Streit geriet. Grund dafür war das Laub, welches vom Baum herabfiel und an diesem Tag es von der Stadt abgeholt werden sollte. Doch dort, hinter den Baum, wohin sein Nachbar es schaufelte, blieb es nicht liegen und wehte in seinen Garten. Also schaufelte er es nach jenseits des Zauns und von dort begann sein Nachbar es wieder zurückzuschaufeln. Bald schaufelte man gleichzeitig und die Stimmung begann zu kochen.

"Letztlich waren wir beide nicht sehr intelligent. Wir hätten sagen können: ,Komm, warten wir bis morgen, wir klären das mit der Stadt.‘" Doch in aufgeheizter Stimmung kam es zum Wortwechsel und laut Angeklagtem auch seitens seines Nachbarn zu einer Aufforderung: "Schlag zu, schlag zu! - Da hab ich zugeschlagen", so der 53-Jährige.

"Nicht mit vollster Wucht getroffen"

"Und wie ist es jetzt?", erkundigte sich Richterin Jensch zum aktuellen Zustand der Nachbarschaft. "Jetzt gibt es kein Laub", erhielt sie vom Angeklagten zur Antwort. "Wie fest haben Sie denn zugeschlagen, mit voller Wucht oder eher ...?", setzte Jensch fragend nach und erntete Einsicht. "Offensichtlich habe ich ihn - Gott sein Dank! - nicht mit vollster Wucht getroffen. Zu Boden gegangen ist er nicht, er ist direkt weggelaufen."

Wie zur Sprache kam, steht wegen des Vorfalls auch eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 4500 Euro im Raum. "Die Höhe ist nicht gerechtfertigt, auch weil es ein Mitverschulden (seitens des Opfers) gibt", erklärte hierzu der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Manfred Glöckner. An dieser Stelle schaltete sich auch Staatsanwalt Brandt fragend ein und erkundigte sich danach, wie es nur kommen konnte, dass der Geschädigte ausrief, sein Gegenüber solle zuschlagen. "Wir haben die Schaufeln so als Schutz gehalten", gab der Angeklagte hierauf zu Protokoll, demonstrierte dabei gestisch eine leichte Abwehrhaltung und wiederholte: "Irgendwann hat er gesagt: ,Schlag zu!‘"

Man durfte auf die Einlassungen des Opfers gespannt sein. Wie würde es den Vorfall in Erinnerung behalten haben? Und mit welchem Belastungseifer? Letzter lag kaum vor. Doch der Mann erzählte, wie er wegen der Frage, wie man mit dem Laub umgehen sollte, seinen Nachbarn zur Rede stellte: "Können wir uns wie normale Leute unterhalten?" Doch auf dieses Angebot sei der Angeklagte nicht eingegangen. "Er sagte, ich hau dir gleich die Schaufel über den Kopf und ich habe gesagt, er soll doch zuschlagen, weil ich ja nicht davon ausging, dass er's tut." Zu der richterlichen Frage, wie der derzeitige Umgang miteinander sei, äußerte der Gefragte diplomatisch ein "Lautlos".

Kein versuchtes Tötungsdelikt

Der bei diesem Prozess gleichfalls in den Zeugenstand gerufene Polizeibeamte, der damals die Vernehmung führte, erklärte, er sei "davon ausgegangen, dass kein versuchtes Tötungsdelikt" vorgelegen habe. Man habe "sich in Rage geredet und geschaufelt". Überdies habe der Täter auf ihn einen einsichtigen Eindruck gemacht. Aus der Art des Schlages schloss der Beamte, dass "die tötende Absicht bei Ausführung gefehlt habe", denn schließlich hätte der 53-Jährige mehr ausholen und mehr Schwung mitnehmen können. An dieser Stelle bemerkte Jensch, dass vielleicht auch ein minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung in Betracht käme und durchleuchtete das Bundeszentralregister des Angeklagten. Darin gab es keine Einträge, der Mann war unbescholten. Ein Umstand, den ihm auch Staatsanwalt Brandt zugute hielt, der aber letztlich nicht von einer minderen Schwere ausging. Ja, man habe sich gegenseitig hochgeschaukelt, aber es habe eben auch eine hohe Gefährlichkeit im Schlag gegeben. In seinem Plädoyer hielt er sieben Monate Haft auf Bewährung für angebracht, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährungszeit und 2500 Euro Geldauflage.

Für Glöckner war der Fall noch etwas anders gelagert, fand er doch, dass in dieser "Provinzposse" eigentlich die Stadt Weismain auf die Anklagebank gehörte, sei die Regelung zum Laubabholen doch "Streit vorprogrammierend". Aus seiner Sicht der Dinge heraus, so Glöckner, sei der Schlag eher unabsichtlich passiert, "dummerweise" sei der Kopf dazwischen gewesen. Eine Geldstrafe, so der Verteidiger, sollte für diesen Fall anstelle einer "für den Sachverhalt überzogenen Freiheitsstrafe" ausreichend sein, die aber stellte er ob der Höhe ins Ermessen des Gerichts. Und das Gericht entschied dann auch. Daniela Jensch erkannte auf 7560 Euro Geldstrafe.