Neben der unrechtmäßigen Bereicherung hatte der Angeklagte im Supermarkt geklaut - und dabei ein Messer einstecken gehabt.
Wegen zweier Delikte hatte sich am Dienstag ein Burgkunstadter vor Gericht zu verantworten. Auf Diebstahl mit Bewaffnung und Computerbetrug lauteten die Anklagen.
Doch der 56-Jährige, der da auf der Anklagebank im Saal 14 des Amtsgerichts saß, verströmte keine Gefährlichkeit. Er schien eher von harmlosem Naturell zu sein, wenngleich mit Sinn für Vorteilnahmen.
Klau mit Klinge
Staatsanwalt Fabian Berger legte ihm zur Last, er habe Ende August des vergangenen Jahres in einem Burgkunstadter Supermarkt gestohlen und dabei gleichzeitig eine Klinge mit sich geführt. "Das qualifiziert den Diebstahl noch weiter", erklärte dem Angeklagten auch Richterin Daniela Jensch, wenngleich sie einräumte, dass sieben Zentimeter Klingenlänge nicht übermäßig bedrohlich sein mochten. Das Diebesgut war allerdings von Interesse: Es war nicht teuer, dafür aber völlig unerwartet. Eine für Frauen gedachte Reinigungscreme und ein Vitaminpräparat im Gesamtwert von etwas über acht Euro ließ er im Supermarkt in seine Tasche verschwinden.
Doch da war auch noch die Angelegenheit mit dem Mann, über dessen Bankkarte er verfügte, was er auszunutzen wusste. Im Herbst 2019 habe er diese Karte einem Kumpel entwendet. Was folgte, waren fünf Abhebungen zu einer Gesamtsumme von 579,36 Euro. Darin eben lag der Computerbetrug, aber dazu hatte der Burgkunstadter eine Erklärung: Sein Bekannter habe ihm die Karte "freiwillig überlassen", mit Vollmacht sogar. Bei dem Bekannten handelte es sich um jemanden, den er seit zehn Jahren gekannt habe und den er "zum Karteln im Wirtshaus" traf. Nun aber war er zum Pflegefall geworden und weil er ihn zu Arztterminen fuhr und sonstige Erledigungen machte, habe er die Karte bekommen, so der Angeklagte. Auch habe er eine Vollmacht besessen und sei für seinen Kartel-Partner zudem finanziell in Auslage gegangen.
Geschädigter ist verstorben
Dass der Geschädigte selbst nicht in den Zeugenstand gerufen wurde, hatte seine Gründe: Er ist mittlerweile verstorben. Der Anklagte selbst war es, der den Leblosen einst fand und noch die Rettung verständigte. Die Karte habe er dann eben behalten und noch Wochen nach dem Ableben des Kumpels abgehoben.
So recht zusammenpassen wollte die Geschichte für Staatsanwalt Fabian Berger nicht. Denn wenn er noch Anrecht auf Gelder und vorgestreckte Auslagen gehabt habe, warum habe er diese "dann nicht auf einen Schlag abgehoben". Eine Frage, die vom Angeklagten unbeantwortet blieb. Aber vom Vorwurf des Diebstahls jener Karte mochte das Gericht nun lassen. Es war dem Umstand geschuldet, dass dies ohne den verstorbenen Geschädigten eben nicht geklärt werden konnte. Gleichwohl sollte das Gericht daran festhalten, dass der Angeklagte sich unrechtmäßig bereicherte.
Somit wandte sich Richterin Jensch dem Tatkomplex des Diebstahls im Supermarkt zu. Eine Verkäuferin, die den Mann damals beim Klauen erwischte, hatte im Zeugenstand Gelegenheit, das Gewesene zu schildern. "Ich habe ihn beobachtet, wie er was eingesteckt hat - das war irgendein komisches Mittel für Frauen." Darauf angesprochen, habe er "rumgetrickst", erklärte sie zum Verhalten des Gestellten. Der nämlich habe, als er von den Verkäuferinnen aufgefordert wurde, den Inhalt seiner Taschen auszuleeren, alles Mögliche aus ihnen zutage gefördert, nur eben nicht das Diebesgut. Allerdings habe er dabei beste Laune gezeigt. Doch irgendwann sei er "durch den ganzen Laden geflitzt" und erst ein anderer Kunde "hat ihn zur Strecke gebracht".