Landratsamt gibt nach Wasserverunreinigung Entwarnung - Anordnung aufgehoben

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Für einige Haushalte im Kreis Lichtenfels hatte seit Tagen ein Abkochgebot bestanden. Die für einen Ortsteil von Bad Staffelstein gültige Anordnung ist nun aufgehoben worden.

In Franken kommt es regelmäßig zu Abkochgeboten, insbesondere bei Verunreinigungen des Trinkwassers oder technischen Schwierigkeiten wie etwa Rohrbrüchen. Diese zeitlich begrenzten Maßnahmen gelten in der Regel, bis die Wasserqualität durch Schritte - wie etwa einer Chlorung - wiederhergestellt ist. Solche Abkochgebote haben vor allem den Zweck, die Bevölkerung vor möglichen bakteriellen Infektionen zu schützen.

Entsprechende behördliche Anordnungen waren zuletzt beispielsweise im Landkreis Hof und im Raum Bayreuth in Kraft. Ab dem 18. September galt auch für manche Haushalte im Kreis Lichenfels ein Abkochgebot für Trinkwasser - dieses ist am Dienstag (23. September 2025) nun jedoch aufgehoben worden.

Update vom 23.09.2025: Aufhebung der Abkochanordnung für Bad Staffelsteiner Ortsteil Horsdorf

Das Trinkwasser im Bad Staffelsteiner Ortsteil Horsdorf kann wieder uneingeschränkt genutzt werden. Darauf weist das Landratsamt Lichtenfels in einer am Dienstag (23. September 2025) Verlautbarung hin.

"Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden", teilt die Behörde mit. Das Sachgebiet Gesundheit des Landratsamts habe daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.

"Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter", heißt es in der Mitteilung des Amts. 

Erstmeldung vom 18.09.2025: Trinkwasser in Bad Staffelstein verunreinigt: Behörde ordnet Abkochgebot an

Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung im Bad Staffelsteiner Ortsteil Horsdorf sind bakteriologische Verunreinigungen festgestellt worden. Die Stadt Bad Staffelstein hat daraufhin umgehend Sofortmaßnahmen eingeleitet. Ab sofort darf das Leitungswasser in Horsdorf nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.

Laut Angaben des Landratsamts Lichtenfels betrifft dies sowohl das Trinken als auch die Zubereitung von Speisen, das Zähneputzen und die Reinigung offener Wunden. Von Behördenseite wird darauf hingewiesen, dass das Wasser einmalig sprudelnd aufgekocht werden muss und anschließend mindestens zehn Minuten langsam abkühlen sollte. Aus praktischen Gründen wird die Verwendung eines Wasserkochers empfohlen.

Trinkwasser verunreinigt: Das müssen die betroffenen Haushalte beachten

Wie das Landratsamt bekanntgab, seien folgende Anweisungen unbedingt zu beachten:

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken.
  • Für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser verwenden.
  • Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden.
  • Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen lassen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Das Leitungswasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung genutzt werden.

"Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse", erklärt das Lichtenfelser Landratsamt in seiner am Donnerstag (18. September 2025) veröffentlichten Mitteilung. In der Regel dauere dies zwischen sechs und zehn Tagen. 

Erneute Wasserverunreinigung in Horsdorf - Behörde weist auf weiteres Vorgehen hin

Für die Information der betroffenen Verbraucher sowie die Umsetzung der Maßnahmen ist dem Landratsamt zufolge der Wasserversorger zuständig - in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein.

Das Landratsamt Lichtenfels wird als zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen und über verschiedene Kanäle wie Pressemitteilungen, Facebook, Instagram und gegebenenfalls Warn-Apps über die aktuelle Lage und die Aufhebung der Abkochanordnung informieren, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.

Im Bad Staffelsteiner Ortsteil Horsdorf hatte erst im zurückliegenden Juli ein Abkochgebot für Leitungswasser gegolten. Nach mehreren Tagen konnte dieses schließlich aufgehoben werden.

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Vorschaubild: © Ralf Welz / inFranken.de (Symbolbild)