Frühzeitig investieren: ETFs als finanzielle Starthilfe für Kinder – so geht’s

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ETFs für Kinder können langfristig viel Geld einbringen und somit den Start ins Erwachsenleben finanziell vereinfachen. Wir geben dir einen Überblick.

Viele Eltern und Großeltern möchten früh finanziell für die Kinder in der Familie vorsorgen. Das Geld soll etwa für den Führerschein, das Studium oder den Start ins Berufsleben zur Verfügung stehen. Neben klassischen Sparbüchern oder Tagesgeldkonten rücken dabei zunehmend ETF-Sparpläne in den Fokus. Sie gelten als kostengünstige und langfristig renditestarke Anlageform. Doch ab wann lohnt sich ein ETF-Sparplan für Kinder? Welche steuerlichen Vorteile können Familien nutzen?

Je früher, desto besser: Warum früh starten wichtig ist

Wenn du vorhast, in ETFs zu investieren, dann gilt grundsätzlich: Je früher, desto besser. Auch für das zukünftige Vermögen der Kinder sollten Eltern früh mit dem Sparen beginnen. Denn desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt. Schon kleine monatliche Beträge können über viele Jahre hinweg ein beachtliches Vermögen ergeben. Der ideale Startpunkt bei Kindern ist direkt nach der Geburt.

Ein ETF-Sparplan eignet sich dafür besonders gut. ETFs bedeutet: Exchange Traded Funds. Diese bilden einen Index – etwa den globalen Aktienmarkt – passiv nach und sind deshalb meist deutlich günstiger als aktiv gemanagte Fonds. Gerade bei langfristigen Anlagehorizonten von zehn bis 18 Jahren können sie höhere Renditechancen bieten als klassische Sparprodukte.

Wenn du dich unverbindlich informieren möchtest, findest du seriöse und verständliche Informationen bei unabhängigen Verbraucherportalen und Finanzratgebern. Auch Finanzportale bieten praxisnahe Übersichten zu Sparstrategien und ETF-Sparplänen für den Nachwuchs. Dort werden Modelle, Risiken und steuerliche Aspekte erklärt und verglichen.

Kinderdepot oder Elterndepot: Diese Varianten sind sinnvoll

Wenn du für deine Kinder ETF-Sparpläne anlegen möchtest, gibt es grundsätzlich zwei Wege. Erstens: Sparen im Depot der Eltern: Der Vorteil liegt darin, dass die Eltern die Kontrolle über das Geld behalten. Die Kapitalerträge werden jedoch mit den eigenen Steuerfreibeträgen verrechnet.

Zweitens: Ein Kinderdepot. Das sogenannte Junior-Depot läuft rechtlich auf den Namen des Kindes. Damit nutzt das Kind seine eigenen steuerlichen Freibeträge. Allerdings gehört das Geld rechtlich dem Kind – und es erhält mit 18 Jahren automatisch Zugriff darauf. Eröffnen können ein Kinderdepot nur die Eltern. Großeltern, Onkel und Tanten oder Paten können es nicht eigenständig für das Kind eröffnen, aber selbstverständlich können sie darin einzahlen. 

Ein Kinderdepot kann steuerlich attraktiv sein. Das ist ein Vorteil für den Kapitalertrag. Allerdings verlangt ein Kinderdepot Vertrauen in die spätere Entscheidung des Kindes, was es dann mit dem Geld machen möchte, wenn es volljährig ist. 

Geld ohne Steuerabzug: Freibeträge clever nutzen

Der größte finanzielle Vorteil eines Kinderdepots liegt im Steuerrecht. Kinder haben, ebenso wie Erwachsene,  eigene Freibeträge für Kapitalerträge. Dazu gehören der Sparerpauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr, der Grundfreibetrag von rund 12.000 Euro sowie der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Liegen keine weiteren Einkünfte vor, können Kapitalerträge eines Kindes damit in vielen Fällen über 13.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben.

Damit diese steuerlichen Vorteile genutzt werden, können Eltern beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Mit dieser NV-Bescheinigung führt das Kreditinstitut auf Kapitalerträge des Kindes keine Abgeltungsteuer ab. So können Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinne bis zur Höhe der persönlichen Freibeträge steuerfrei bleiben.

Dennoch sollten Eltern mögliche Grenzen im Blick behalten. Hat die Familie höhere Kapitalerträge im Jahr, kann das unter anderem Auswirkungen auf die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Außerdem kann angespartes Vermögen später bei der Berechnung von BAföG eine Rolle spielen. 

Vorschaubild: © Sina Ettmer/AdobeStock