Stadtrat schränkt Feten in FFW-Häusern ein

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Wenn bei der Feuerwehr gefeiert wird, dürfen die Nachbarn nicht gestört werden. Das wurde bei der Diskussion im Stadtrat betont. Foto: Popp
Wenn bei der Feuerwehr gefeiert wird, dürfen die Nachbarn nicht gestört werden. Das wurde bei der Diskussion im Stadtrat betont.  Foto: Popp

Die Nutzung von Feuerwehrhäusern für private Feiern wurde im Lichtenfelser Stadtrat kontrovers diskutiert.

Das Ansinnen rührte noch aus dem Jahr 2015, als die Stadt sämtliche Steuern und Gebühren prüfte und anhob, um ihre Einnahmen zu verbessern: Auch Feuerwehrhäuser sollten für private Feiern nicht gratis zur Verfügung gestellt werden. Doch in dem Bemühen um eine gerechte Reglung wurden viele Aspekte beleuchtet, so dass es schließlich nur ein Kompromiss sein konnte, bei dem viele ein bisschen von ihrer Meinung abrücken mussten. Dafür warb Bürgermeister Andreas Hügerich, als der Stadtrat am Montag den vom Hauptausschuss vorberatenen Beschlussvorschlag vorgelegt bekam. Der örtlichen Gastronomie - wo vorhanden - dürfe durch das Feuerwehrhaus keine Konkurrenz gemacht werden. Das war ein wichtiger Anspruch, den er an eine Regelung stellte.
Intensiv beleuchtet wurde auch die Frage, wer im FFW-Haus feiern dürfen sollte.
Gibt es Verdruss, wenn es nur ein Feuerwehrmitglied darf, nicht aber dessen Ehefrau? Das sei eine "ganz heikle Geschichte", fand Johannes Oppel (Wählervereinigung Leuchsental-Jura). Sollte man einen Unterschied zwischen aktiven und passiven Mitgliedern machen? Für jede Wehr eine eigene Vereinbarung treffen, oder überhaupt keine? Soll die Verantwortung beim Kommandanten liegen, oder bei der Stadt? Deutlich wurde die Wertschätzung gegenüber den Feuerwehrleuten; man will sie nicht verärgern. Es wurde aber auch angesprochen, dass es nicht zu Ruhestörungen kommen dürfe. Beschwerden von Anwohnern gibt es offenbar nur in der Stadt Lichtenfels.

Nach längerer Diskussion und einer Sitzungsunterbrechung setzte sich doch der vom Hauptausschuss vorgeschlagene Kompromiss durch. Bei 21 Befürwortern gab es - quer durch die Fraktionen - aber auch neun Gegenstimmen. Ab 1. Oktober gilt demnach folgende Regelung: In Stadtteilen ohne bzw. ohne funktionierende Gastwirtschaften dürfen Ortsansässige das Feuerwehrhaus für eine private Feier mieten. Zustimmung und Abwicklung obliegt der Feuerwehr. An die Stadt muss eine Gebühr von 60 Euro entrichtet werden. In Stadtteilen mit funktionierenden Gastwirtschaften gilt das Gleiche, aber dort dürfen nur Mitglieder der Feuerwehr im Gerätehaus eine Feier halten - nicht deren Angehörige.