Kinderpornos auf PC kommen Lichtenfelser teuer zu stehen: 7500 Euro Geldstrafe

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Mit dem Besitz von Kinderpornografie befasste sich das Lichtenfelser Amtsgericht.
Mit dem Besitz von Kinderpornografie befasste sich das Lichtenfelser Amtsgericht.

Mit der Version, Opfer eines Hacker-Angriffs geworden zu sein, überzeugte ein 52-jähriger Lichtenfelser vor Gericht nicht.

Die Kinderpornos auf seinen Datenträgern habe er selbst zu verantworten, so die Einschätzung von Richter und Staatsanwaltschaft. Was die Bundespolizei bei ihm erspähte, kam dem Mann gestern teuer zu stehen: Mit 7500 Euro sogar teurer, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Unterschiedlichere Positionen als die von Rechtsanwalt Bernd Legal und Staatsanwältin Carolin Schellhorn ließen sich kaum vertreten. Legal hielt seinem Mandanten zugute, dass Hacker auf seinem Laptop Bild- und Videodateien aufgespielt haben könnten, Schellhorn blieb von diesem Gedankenspiel stets unbeeindruckt. Erst recht, als ein fachkundiger Kriminaler in den Zeugenstand trat.
Rückblende: Vor Monaten ging von der Bundespolizei der Hinweis ein, dass der Lichtenfelser am 1. Februar 2015 pädosexuelle Internetseiten aufgesucht habe. Downloads von Bildern und 16 Videos hätten stattgefunden, die den expliziten schwersten sexuellen Missbrauch selbst vierjähriger Mädchen zeigen. "Ich habe die Seite weder angesehen noch von ihr downgeloaded", verteidigte sich der Angestellte. Vielmehr sei es seit Monaten so gewesen, dass sein Computer seine Funktionen versagte, er keine Mails mehr habe empfangen können und er von T-Online in Kenntnis gesetzt worden sei, dass es Hackerversuche gebe und sich neue Passwörter empfehlen. Daraus folgerte er vor Richter Hoffmann, dass Hacker von seinem Computer aus navigiert hätten. Der in der IT-Forensik arbeitende Kriminaler trat dem insofern entgegen, als dass Hacker keinen finanziellen Vorteil davon hätten, dies zu tun. Anzeichen für ein Hacken seien von polizeilichen Virensuchprogrammen auch nicht ausgemacht worden. 5000 Euro Geldstrafe samt Therapie forderte Schellhorn für den bislang unbescholtenen Mann wegen Verschaffens und Besitz von Kinderpornografie. Trotz der von Legal angemahnten Zweifel, entschied Hoffmann auf 7500 Euro Geldstrafe. "Das Gericht muss nicht 100-prozentig sicher sein. Das Gericht muss nur so sicher sein, dass vernünftige Zweifel schweigen." MH