Herabstufung der B 173 alt: Redwitz zieht erneut vors Verwaltungsgericht

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Die Gemeinde wehrt sich gegen die Herabstufung der Bundesstraße 173 von Redwitz über die Bahnbrücke bis Zettlitz zur Gemeindeverbindungsstraße. Foto: Thpmas Micheel
Die Gemeinde wehrt sich gegen die Herabstufung der Bundesstraße 173 von Redwitz über die Bahnbrücke bis Zettlitz zur Gemeindeverbindungsstraße.  Foto: Thpmas Micheel

Die Gemeinde klagt weiter vor dem Verwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss zur B 173.,

Redwitz weht sich dagegen, dass die alte Bundesstraße zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft werden soll. Verwaltungsrat Heinrich Dinkel informierte, dass im Rechtsstreit wegen der Herabstufung der B 173 alt zwischen dem Zettlitzer Kreuz und Redwitz zur Gemeindeverbindungsstraße am 14. Dezember 2018 eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München stattgefunden habe. Die schriftlich vorgetragenen Argumente wurden hier nochmals mündlich erläutert. Das Gericht äußerte zwar Verständnis für die Position der Gemeinde, gab aber auch deutlich zu erkennen, dass es der Argumentation der Planfeststellungsbehörde folgen und die Klage abweisen werde. Nach der geltenden Rechtsprechung komme es nicht auf die voraussichtliche tatsächliche Nutzung des Straßenabschnitts an, sondern auf die Funktion, die dieser Abschnitt nach Fertigstellung der Umgehung im Straßennetz haben werde. Die Staatsstraßen 2208 und 2191 würden zukünftig durch die neue B 173 miteinander verknüpft.

"Widerruflicher Vergleich"

Da das Gericht einerseits keine Hoffnungen auf den Erfolg der Klage machte, andererseits das Staatliche Bauamt mündlich anbot, vor der Verkehrsübergabe den Zustand der Straße zu prüfen, hat der Anwalt der Gemeinde Redwitz auf Empfehlung des Gerichts einen "widerruflichen Vergleich" geschlossen. Demnach sagt der Freistaat Bayern zu, dass vor dem Übergang der Straßenbaulast bei einer gemeinsamen Begehung des fraglichen Abschnittes der Zustand des Straßenkörpers einschließlich der vor zwei Jahren neu errichteten Bahnbrücke geprüft werde und etwaige Unterhaltungsrückstände nach Wunsch der Gemeinde entweder baulich beseitigt oder ausbezahlt werden. Angesichts der Sachlage empfehle der Rechtsanwalt, mangels Aussicht auf Erfolg dem Vergleich zuzustimmen.

Das Gremium konnte diese Auffassung nicht nachvollziehen. Argumentiert wurde, dass die neue B 173 vierstreifig autobahnähnlich ausgebaut werde. Erst kurz vor Redwitz werde die Straße wieder auf zwei Fahrbahnen verengt. Der vierstreifige Ausbau solle laut Bundesverkehrswegeplan zumindest bis Küps/Oberlangenstadt weitergeführt werden. Die neue B 173 diene damit als Autobahn hauptsächlich der Aufnahme des überörtlichen Durchgangsverkehrs. Sie erfülle dann nicht mehr die Funktion, den überörtlichen Verkehr bezogen auf den Landkreis Lichtenfels und die benachbarten Landkreise aufzunehmen. Eine Autobahn bzw. eine autobahnähnlich ausgebaute Durchgangsstraße könne auf der verhältnismäßig kurzen Strecke zwischen Zettlitz und Redwitz (1,5 Kilometer) nicht die Funktion einer regionalen Verbindung zwischen den Staatsstraßen 2208 und 2191 übernehmen. Diese Lücke im Netz schließe vielmehr die B 173 alt zwischen Zettlitz und Redwitz, die dann gleichzeitig auch die Kreisstraße (B 173 alt zwischen Michelau und Zettlitz) zum Anschluss an den Landkreis Kronach (einmal über die Staatsstraße 2208 und einmal über die derzeit noch bestehende B 173 in Richtung Küps) fortführe. Zudem schließe sie dann direkt an die Kreisstraße LIF 21 an, die von Redwitz über Obristfeld zur B 289 führt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die B 173 alt zwischen Michelau und Zettlitz die Funktion einer Kreisstraße erfülle, auf dem letzten Teilstück bis Redwitz aber nicht mehr, obwohl hier der Anschluss an den Landkreis Kronach erfolge, was Aufgabe einer Kreisstraße sei. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die B 173 neu zwischen Michelau und Zettlitz die B 173 alt als Kreisstraße nicht ersetzen könne, aber anscheinend zwischen Zettlitz und Redwitz schon. Jürgen Gäbelein forderte, dass die Straße nicht zur Gemeindeverbindungsstraße umfunktioniert werde. Günter Friedlein interessierte, was denn das Landratsamt dazu sage. Auch könne er nicht verstehen, dass diese Straße nach Herabstufung zur Gemeindeverbindungsstraße so breit bestehen bleibe. Hier werde über die Köpfe der Beteiligten entschieden. Unterm Strich war sich der Gemeinderat einig, dem Vergleich zu widersprechen.