Sollen gewählte Beamte wie beispielsweise Stadtoberhäupter nicht mehr kandidieren dürfen, wenn sie älter als 65 Jahre sind? Die Bürgermeister im Landkreis sind unterschiedlicher Meinung.
Der Erste Bürgermeister in Michelau und stellvertretender Landrat des Landkreises Lichtenfels,
Helmut Fischer (CSU), wird zwar mit 71 Jahren noch Bürgermeister sein, zu alt ist das seiner Meinung aber nicht.
"Man soll nicht ausschließen, dass jemand in der Lage ist, noch sehr aktiv seinen Posten auszuführen, auch wenn er schon älter ist", sagt er. Deshalb findet er es sinnvoll, dass gestern der SPD-Landtagsabgeordneten Peter Paul Gantzer vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof dagegen geklagt hat, dass Kandidaten für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters oder eines Landrates nicht älter als 65 Jahre sein dürfen. Danach ist Schluss. Von einer Ungerechtigkeit möchte Helmut Fischer nicht sprechen, er fände es aber sinnvoll, würde die Altersgrenze abgeschafft: "Ich kann es einfach nicht verstehen, warum diese Grenze gesetzt worden ist.
Denn letztendlich soll ja immer der Wähler entscheiden und der wird schon wissen, ob ein 65-Jähriger der Richtige am richtigen Platz ist oder eben nicht." Für Fischer sei es wichtig, dass jeder so lange arbeiten dürfe, wie er aus gesundheitlichen Gründen kann oder will. Zumindest aber verlangt er, dass sich die Altersgrenze an der Rentengrenze der freien Wirtschaft orientiert und die liege im Moment eben bei 67 Jahren. Helmut Fischer ist seit 2006 Erster Bürgermeister in Michelau und im Moment 63 Jahre alt. Da er dieses Jahr wiedergewählt wurde, wird er am Ende seiner zweiten Amtszeit 71 Jahre alt sein. Ob er dann im Jahr 2020 mit 71 Jahren nochmal kandidieren würde? "Wenn ich mich so fühle wie heute, dann ja", versichert Fischer.
Gregor Friedlein-Zech (FW), 54 Jahre alt und seit 2008 Bürgermeister des Marktes Marktzeuln ist von der Altersgrenze gar nicht betroffen, da er ein
ehrenamtlicher Bürgermeister ist. Würde er immer wieder gewählt, könnte er auch mit 80 noch Bürgermeister in Marktzeuln sein. Trotzdem plädiert er dafür, dass hauptamtliche Bürgermeister auch länger im Amt bleiben dürfen. "Es ist bei der Wahl bekannt, wie alt derjenige ist, der antritt." Sollten die Wähler sie oder ihn als zu alt oder zu träge wahrnehmen, müssten sie die Kandidatin oder den Kandidaten auch nicht wählen, erklärt Friedlein-Zech. "Der Bürger ist mündig und kann das selbst entscheiden", fügt er hinzu.
Vorbild Christian Ude Christian Mrosek (CSU), seit zehn Jahren Erster Bürgermeister in Redwitz, betreffe die Altersgrenze ohnehin nicht mehr, sagt er. Er werde im Dezember 59 Jahre alt. Bei der Kommunalwahl 2014 ist er also 60.
Sollte er dann nochmals gewählt werden, hält er eine erneute Kandidatur im Jahr 2020 mit dann 66 Jahren für unwahrscheinlich: "Ich glaube, irgendwann hat man den Ruhestand auch mal verdient. Irgendwann muss man daran denken, dass man mit der Familie noch ein paar Jährchen gemeinsam etwas unternehmen möchte. Als hauptamtlicher Bürgermeister ist man eben nicht oft daheim, auch wenn es unheimlich Spaß macht." Wer aber weitermachen wolle, solle dies tun, sagt Mrosek. "Politiker im Bund und Land machen das ja auch. Man muss sich nur die Kandidatur von Christian Ude anschauen, der schon 65 Jahre alt ist."
Bernhard Storath (CSU), Erster Bürgermeister in Ebensfeld, sieht das anders: "Es ist ein Zeichen von Stärke, wenn ein Bürgermeister mit 65 Jahren einem Jüngeren das Feld überlässt", sagt der 48-Jährige. Wer schon sehr lange im Amt sei, habe zwar eine gewisse Routine, dabei bestehe aber die Gefahr, "dass der Schwung fehlt".