Sprache ist etwas Schönes: Sie hilft uns, Tatsachen zu beschreiben und einander zu verstehen. Meistens. Denn nicht jeder liebt die Worte.
Sprache ist etwas Schönes: Sie hilft uns, Tatsachen zu beschreiben, Gefühle auszudrücken und einander zu verstehen. Meistens. Denn nicht jeder liebt die Worte, und so kommt es gelegentlich zu groben Misshandlungen. Vorzugsweise geschieht dies in deutschen Amtsstuben, wo die entstellten Opfer der Sprachverhunzung in Vorschriften und Gesetzestexten versteckt werden.
Ab und zu gelingt einer Wortschöpfung die Flucht, und wir dürfen sie bestaunen und uns verwundert am Kopf kratzen. Wenn Sie zum Beispiel irgendwo von einer erfolgreichen Beelterung hören, dürfen sie sich freuen: Es ist gelungen, ein Kind in eine Pflegefamilie zu vermitteln.
Aber was tun, wenn Sie keine Lebensberechtigungsbescheinigung vorweisen können? Halb so wild: Wer immer sich das ausgedacht hat, will Ihnen nichts Böses, sondern einen Blick in das gute alte Stammbuch werfen.
Ich besitze keins und lebe noch.
Die kuriosesten Blüten treibt das Bürokratendeutsch, wenn es um die Natur geht. Die ist ohnehin suspekt, weil sie sich gegen jede Form der Normierung wehrt und einfach wächst, wie sie will. Da kennt der Amtsschimmel kein Pardon: Spontanvegetation (Unkraut) wird rigoros beseitigt, raumübergreifendes Großgrün (Bäume) auf vorgeschriebenes Maß gestutzt. Auf der Weide stehen keine gemütlich widerkäuenden Kühe, sondern rauhfutterverzehrende Großvieheinheiten, die von einer nicht lebenden Einfriedung (Zaun) in Schach gehalten werden.
Gut, dass die Bürokratie entlang von mit Autos befahrbaren Asphaltflächen trotz Tendenz zum Wildwuchs zumindest das Straßenbegleitgrün erlaubt. Manchmal sogar einen Blühstreifen! Was das schon wieder ist? Ganz einfach: Straßenbegleitgrün mit Blumen drin!
Die bundesweit einheitliche Lebensberechtigungsbescheinigung (LBBS) ist ein Nachweis für Bürger der Bundesrepublik Deutschland zum Nachweis bei Behörden und Institutionen (z. B. Finanzamt, Jobcenter, Geldinstitute, Gerichte usw.)
Die Lebensberechtigungsbescheinigung ist der Nachweis über die Anerkennung einer sog. ’Lebensfähigen Person’.
Vorrangig ’Lebensfähige Personen’ sind in erster Linie Menschen in gesellschaftlich höhergestellten und privilegierten Kreisen, z. B:
Millionäre, Milliardäre, Banker, Vorstands- und Aufsichtsrats-Mitglieder, Multi-Industrielle, Diplomaten und vergleichbar andere Prominente und Honoratioren.
Diesen ordnen sich unter:
Politiker, Ministerielle, Beamte und Angestellte von Bund, Ländern und Kommunen.
Denen wiederum sind Personen untergeordnet, auf die hier jetzt näher einzugehen zu weit führen würde.
Die bundesweite LBBS-Kartei unterscheidethierarchisch die einzelne Person in den Noten von 5 bis 0. Hierbei steht die Note 5 für die Elite der Menschheit, wohingegen mit der Note 0 die Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (vulgo: Hartz IV), Alleinerziehende und arme Rentner, politisch und religiös Andersdenkende, Kranke und Behinderte, sowie eine Reihe anderer Personen (Parasitäre, Annormiede oder einfach nur Schmarotzer) bezeichnet werden.
In erster Linie wird in der Bewertung der Person nach dem Geldbeutel und dem persönlichen Dekadenz- und Arroganz-Grad (Fähigkeit zum dekadenten und arroganten Handeln) geurteilt und in einer Note zusammengefasst. In der jüngeren Vergangenheit wurden dieser Bewertung auch die Kriterien Marketingfaktor, Sex-Appeal, sowie die Coolness generell beigefügt und bewertet.
Wobei man hier jedoch nur mit ’modernen’ Begriffsneuheiten arbeitet und diese Klassifikationen bisher anderen Bewertungskriterien untergeordnet waren.
[siehe auch: http://www.stupidedia.org/stupi/Lebensberechtigungsbescheinigung]
P. S.: Es ist nicht alles so, wie es aussieht… - … meistens aber auch nicht viel anders.