Vermögen verzockt: Staatsanwalt fordert viereinhalb Jahre

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Der Prozess gegen eine frühere Bankmitarbeiterin geht am heutigen Freitag zu Ende. Ihr wird vorgeworfen, 1,2 Millionen Euro Kunengelder veruntreut zu haben. Foto: David Ebener/dpa
Der Prozess gegen eine frühere Bankmitarbeiterin geht am heutigen Freitag zu Ende. Ihr wird vorgeworfen, 1,2 Millionen Euro Kunengelder veruntreut zu haben. Foto: David Ebener/dpa

Strafanträge im Prozess gegen eine frühere Mitarbeiterin einer Kulmbacher Bank: Der Verteidiger plädiert auf Freispruch.

Schon drei Jahre zieht sich das Strafverfahren gegen eine frühere Bankangestellte hin: Im Herbst 2013 entdeckt, haben sich die Ermittlungen gegen die Frau fast drei Jahre hingezogen. Ungewöhnlich lange und sehr belastend für die Angeklagte und ihre Familie. Der Prozess vor dem Landgericht Bayreuth geht am heutigen Freitag zu Ende. Am Vormittag haben Staatsanwalt und Verteidiger plädiert. Am Nachmittag spricht die Kammer das Urteil.


Kein Luxusleben geführt

Der 41-Jährigen wird Untreue in 41 Fällen vorgeworfen. Sie hat gestanden, Kundengelder für ihre privaten Börsengeschäfte - hochspekulative Wetten mit Optionsscheinen - missbraucht zu haben. Insgesamt hat sie 1,2 Millionen Euro zweckentfremdet und zum großen Teil verzockt. Sie habe aber alles zurückzahlen wollen, versicherte die Angeklagte. Sie habe das Geld nie für ein Luxusleben gebraucht, die Spielsucht habe sie angetrieben.

Was so klar scheint, ist rechtlich äußerst kompliziert. Allein schon die Plädoyers zeigen, dass die rechtliche Würdigung schwierig ist.


"Keine Kontrollinstanz über sich"

Staatsanwalt Bernhard Böxler kommt zu der Auffassung, dass neben der Untreue auch der Tatbestand des Computerbetrugs verwirklicht ist. Aufgrund ihrer herausgehobenen Position in dem Geldinstitut - unter anderem als Filialleiterin - sei es der Angeklagten möglich gewesen, auf das Vermögen der Kunden und der Bank zuzugreifen. "Im Tagesgeschäft hatte sie keine Kontrollinstanz über sich", so der Staatsanwalt.

Böxler fordert eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren Gefängnis. Es handle sich um besonders schwere Fälle, wobei noch ein Schaden von über 500.000 Euro offen sei. Die Frau habe alles getan, um nicht entdeckt zu werden und ihre Manipulationen zu verschleiern.


"Titel ohne Mittel"

Verteidiger Wolfgang Schwemmer bewertet den Fall juristisch ganz anders. Seine Mandantin, so der Bayreuther Rechtsanwalt, "hat Arbeitsgerät ihres Arbeitgebers, das ihm von Dritten zur Verfügung gestellt worden ist, verwendet und hat damit gespielt". Sie sei keinesfalls eine leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und auch keine leitende Mitarbeiterin gewesen. Ihre letzte Position als stellvertretende Bereichsdirektorin bezeichnet er als "Titel ohne Mittel". Eine leitende Tätigkeit sei - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - aber Voraussetzung, um den Untreuetatbestand erfüllen zu können. Daher plädiere er auf Freispruch. "Ein strafbares Verhalten, wie es angeklagt ist, liegt nicht vor."

Falls das Gericht zu einer anderen Auffassung kommen sollte, so Schwemmer, müsse berücksichtigt werden, dass bei den Kunden selbst kein Schaden verblieben ist und dass sich seine Mandantin um Schadenswiedergutmachung bemüht. Sie habe ein neues Leben begonnen, eine Umschulung erfolgreich absolviert und einen festen Arbeitsplatz in Aussicht. "Muss man diese Frau jetzt noch ins Gefängnis schicken?"


"Werde ich mir nie verzeihen"

In ihrem Schlusswort bittet die Angeklagte das Gericht um "eine zweite Chance". Sie entschuldigt sich bei der Bank und bei den Kunden sowie bei ihrer Familie: "Ich habe viele Menschen, die mir vertrauten und die mich lieben, belogen und betrogen. Das werde ich mir nie verzeihen."

Hier lesen Sie Brichte vom ersten und zweitenProzesstag.