Cannabis-Club aus dem Landkreis Bamberg gibt vorerst auf - und erhebt schwere Vorwürfe

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Der Cannabis-Club "Franken.Cannabis" stoppt nach einer juristischen Niederlage vorerst sein Projekt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth lehnte einen Eilantrag des Vereins ab. Nun gibt es schwere Vorwürfe.

Einer der wenigen Cannabis-Clubs in Bayern, der Verein "Franken.Cannabis" aus Buttenheim im Landkreis Bamberg, hat nach einem rechtlichen Rückschlag beschlossen, sein Projekt vorerst einzustellen. Der Vereinsvorstand erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsregierung und die zuständigen Behörden.

"Wir legen unser Projekt vorerst auf Eis", erklärte Martin Pley, der Vorstand des Vereins. Mitte August hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth den Eilantrag des Vereins gegen die vom Landratsamt erlassene Nutzungsuntersagung abgelehnt. Diese Entscheidung verbietet es dem Verein, weiterhin Cannabis anzubauen oder an seine Mitglieder abzugeben.

Cannabis-Verein aus Franken könnte Beschwerde einreichen - will er aber nicht

Auf Anraten seiner Anwälte werde er keine weiteren juristischen Schritte mehr unternehmen, sagte Pley. Der zeitliche und finanzielle Aufwand sei zu groß, und er rechne nicht damit, dass ein bayerisches Gericht in seinem Sinne entscheiden werde.

Gegen den abgelehnten Eilantrag wäre noch Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Die ebenfalls erhobene Klage im Hauptsacheverfahren sei zurückgezogen worden, sagte Pley.

Das Landratsamt hatte das Verbot mit dem Baurecht begründet. Aus Sicht der Behörde gingen bereits umgesetzte sowie weitere geplante Baumaßnahmen über die erteilte Genehmigung hinaus. Das sah auch das Verwaltungsgericht so. Das Landratsamt habe das Verbot deshalb aussprechen dürfen, hieß es zur Begründung.

Vorstand von Cannabis-Club vermutet politischen Einfluss

Vereinsvorstand Pley treibt aber noch etwas um. Das Landratsamt vertritt bei seinem Verbot die Ansicht, dass Baumaßnahmen des Cannabis-Clubs nur in einem baurechtlichen Sondergebiet möglich seien. Das hätte laut Pley zur Folge, dass die Gemeinde ein Baugebiet explizit für den Anbau von Cannabis ausweisen müsste.

Das Verbot sei von der Behörde außerdem erst erteilt worden, als der Verein das erste Cannabis an Mitglieder abgegeben habe. Pley vermutet deshalb, dass es politischen Einfluss auf die Behörde gegeben haben könnte. Er sieht in dem Vorgehen Rechtsbeugung und hat Anzeige gegen mehrere Verwaltungsmitarbeiter gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigt.

Die bayerische Staatsregierung hatte die zum 1. April 2024 in Kraft getretene Teil-Legalisierung stets kritisiert und keinen Hehl daraus gemacht, sie mit Regeln so weit wie möglich einschränken zu wollen.

Letzte Hoffnung: Bundesbauministerium

Ein Sprecher des bayerischen Bauministeriums teilte zu dem Fall mit, es habe sich herausgestellt, dass in der Halle ohne Baugenehmigung der Anbau, der Verkauf und die Weitergabe von Konsumcannabis vor Ort an Dritte wie etwa Vereinsmitglieder stattgefunden habe. "Ein bauaufsichtliches Einschreiten war daher erforderlich.", erklärte der Sprecher.

Zugleich bestätigte das Ministerium die Rechtsauffassung des Landratsamtes. Die Genehmigungsfähigkeit von Anbauvereinigungen erfordere grundsätzlich die Ausweisung eines "sonstigen Sondergebiets" nach der Baunutzungsverordnung durch die Gemeinden.

Eine letzte Hoffnung setzt Pley auf das Bundesbauministerium. Dieses vertritt eine andere Rechtsauffassung: Für die Ansiedlung von Anbauvereinen brauche es keine speziell für sie geschaffene Nutzungskategorie, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit - also kein Sondergebiet, wie es der Freistaat fordert. Die verbindliche Auslegung von Rechtsnormen obliege jedoch der Rechtsprechung, fügte der Sprecher hinzu. Derzeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz mit dem Thema. Pley hofft in der Folge auf eine Weisung des Bundes an den Freistaat.

Auch anderen Cannabis-Clubs erhielten eine Nutzungsuntersagung

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte mit Stand 18. August insgesamt acht Cannabis-Clubs in Bayern eine Genehmigung erteilt, drei Anträge wurden bis dahin abgelehnt. 19 Anträge waren noch in Bearbeitung und 14 Anträge bereits zurückgenommen, wie es vom bayerischen Gesundheitsministerium hieß.

Neben dem Rechtsstreit des Vereins aus Buttenheim sind bei den Verwaltungsgerichten im Freistaat mehrere weitere Verfahren von Cannabis-Clubs eingereicht worden. Bei diesen Klagen geht es zum Teil ebenfalls um eine sogenannte Nutzungsuntersagung, wie der Verwaltungsgerichtshof in München mitteilte.

Vorschaubild: © Fabian Sommer (dpa)