Schon in seiner Sitzung im Mai soll der Stadtrat über die Planungen für das Parkhaus am Klinikum entscheiden. Diese Hoffnung hegt Kulmbachs OB Henry Schramm (CSU). Auch Landrat Klaus Peter Söllner betonte, dass man sehr schnell handeln wolle.
Am Montag hatte die Zweckverbandsversammlung einstimmig einer Planungsvariante zugestimmt, die ein dreigeschossiges Parkhaus mit 140 Stellplätzen unterhalb der Albert-Schweitzer-Straße ansiedelt. Söllner erklärte, mit diesen Überlegungen habe man auf der Grundlage des Gerichtsurteils gehandelt, das im vergangenen Jahr nach der Klage von Nachbarn erste Planungen verworfen hatte.
Mit großer Wahrscheinlichkeit werde daher eine erneute Klage erfolglos sein. Eine Einschätzung, die Schramm teilt. Man habe noch ein mal alle Varianten geprüft, unterstrich er. Während das ursprünglich geplante Parkhaus mit einem Ende im faktischen Wohngebiet und nur 27 Meter von der nächsten Bebauung entfernt gewesen sei, betrage der Abstand jetzt zwischen 44 und 48 Meter. "Wir werden jedenfalls alles tun, um die Belastung der Anwohner so gering wie möglich zu halten", sicherte er zu.
Irina Trukenbrod, die bereits mehrfach im Namen der Anwohner gesprochen hat, erklärt in einem Schreiben an unsere Zeitung, dass sie als Lehrerin sich angesichts des Beschlusses frage, ob sie sich Sorgen um den Bildungsstand in Deutschland machen müsse. "Denn wie kommen Aussagen zustande, dass die Tiefgaragenlösung die teuerste Variante wäre? Dies widerspricht jeglicher mathematischen Logik." Weiter erklärt sie: Für die Tiefgarage würden die Kosten auf ca. 3,2 Millionen Euro für 144 Stellplätze (23.100 Euro pro Stellplatz)geschätzt, für die vom Gremium beschlossene Lösung K auf 3,3 Millionen Euro für 141 Stellplätze (22.000 Euro pro Stellplatz).
Alle Kriterien erfüllt Aus diesen Zahlen schließt sie: "Die K-Variante ist also die zweitteuerste der vorgeschlagenen Varianten.
Hinzu kommen wahrscheinlich noch die Kosten für die Umlegung des Kanals, der vor einigen Jahren aufwendig saniert wurde, die Verlegung und Integrierung des Fußweges, die Verlegung des Wendehammers." Demgegenüber wären bei einer Tiefgaragenlösung alle Kriterien, die sich der Zweckverband gesetzt habe, erfüllt: Es sei die drittbilligste Variante, es würden keine weiterer Nutzflächen verbaut, der direkte Zugang zum Klinikumkomplex sei gegeben - die Hauptverkehrsstraße müsste nicht überquert werden, was gerade für Gehbehinderte problematisch sei.
Zudem müsste dann kein Rechtstreit mit den Anliegern erwartet werden - es könnte mit dem Bau sofort begonnen werden. Aus ihrer Sicht spräche für eine Tiefgarage auch, dass sie 24 Stunden lang genutzt werden könnte, was bei der K-Variante nicht der Fall sei, zudem könnte sie als Evakuierungsort bei Katastrophen genutzt werden.
Schließlich könne die Verkehrsituation am Wendehammer und am Haupteingang des Klinikums entzerrt werden.
Schramm und Söllner unterstrichen, dass mit den Anwohnern im Vorfeld der Sitzung mehrfach geredet worden sei. Für den Landrat stellt sich bei einer Tiefgarage immer auch die Frage der Qualität für den Benutzer. Die Variante, für die man sich entschieden habe, decke alle Anforderungen am bestmöglichen ab, waren sich beide einig.