Die Regierung von Oberfranken verweigerte einem Iraner die Aufenthaltserlaubnis. Obwohl er seit eineinhalb Jahren mit seiner deutschen Frau verheiratet ist. Dagegen klagte er.
Modell Macron in Oberfranken: Ein junger Mann aus dem Iran seine 27 Jahre ältere Frau aus Deutschland . Sie beide sind seit eineinhalb Jahren verheiratet. Da kommt die Frage auf: Geht es den Staat oder ein Gericht etwas an, wer mit wem verheiratet ist? Eigentlich nicht, manchmal aber eben doch. Weil ein 35-jähriger Iraner gegen die Entscheidung der Regierung von Oberfranken klagte, ihm die Aufenthaltserlaubnis zu verweigern. Deswegen landete der Fall vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth.
Behörde äußert Zweifel
Im Juli 2018 hatten der Kläger und seine Frau geheiratet. Der Mann, der zunächst in einer zentralen Unterkunft im Landkreis Kulmbach lebte, aber jetzt mit seiner Frau im Landkreis Bayreuth wohnt, beantragte eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland "zur Herstellung und Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft". Die Regierung von Oberfranken lehnte den Antrag im Januar 2019 ab. Die Ausländerbehörde verwies auf das parallel laufende Asylverfahren und äußerte "Zweifel am tatsächlichen Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft".
Zur mündlichen Verhandlung erschien der Kläger gestern mit Frau und Anwalt. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts sah sich die eheliche Lebensgemeinschaft genauer an. Ein Dolmetscher übersetzte alle Redebeiträge ins Persische.
Vorsitzende Richterin Gabriele Wiesend wollte wissen: "Wie sieht Ihr Alltag aus? Wie verständigen Sie sich mit Ihrer Ehefrau?" Die Antwort gab der Mann in passablem Deutsch: "Ich spreche nur deutsch mit meiner Frau. Ich stehe um sechs Uhr auf und gehe in die Schule."
Bratwurst und Glühwein
Auf Anhieb wusste der 35-Jährige das Geburtsdatum seiner Frau ("Da verreisen wir oft, an den Bodensee oder nach Berlin") und schilderte einen ganz normalen Alltag: kochen, essen, fernsehen, gemeinsame Unternehmungen, schlafen. Seine Frau lese Zeitung und E-Mails, er mache Hausaufgaben. Man habe eine gemeinsame Wohnung, ein gemeinsames Konto, viele gemeinsame Freunde, und Weihnachten werde mit Bratwurst und Glühwein gefeiert.
Das Heilig-Abend-Menü überzeugte das Gericht zwar nicht. Aber die Kammer - besetzt mit drei Berufsrichterinnen - deutete an, dass sie keine Probleme habe mit dem Modell Macron, so die Vorsitzende. Denn die Frau des Klägers sprach Vorurteile an: "Es steht im Raum, dass man als ältere Frau keinen jungen Mann heiraten darf." Ihr Wunsch war es: "Wir würden gerne legal und in aufenthaltsrechtlicher Sicherheit zusammenleben."
Rechtsanwalt Celik betonte, dass sein Mandant keine finanziellen Leistungen als Asylbewerber in Anspruch nimmt. Dessen Lebensunterhalt sei durch das Einkommen der Ehefrau gesichert. Dies habe man mehrfach gegenüber der Ausländerbehörde deutlich gemacht.
Mich würde interessieren, worin das öffentliche Interesse an diesem Fall bestehen soll? An dem Verhalten der Regierung von Oberfranken durch die Zentrale Ausländerbehörde Bayreuth? Oder geht es nicht doch um den Fakt, dass eine ältere FRAu einen jüngeren Mann heiratet. Und noch dazu einen Flüchtling. Seeehr suspekt! Und wie nebenbei wird diesem Mann auch noch ein Stempel aufgedrückt. Verdächtig! Gefährder! Unsere Kinder! In Anbetracht der TAtsache, dass es nicht viele solcher Paare gibt, gleicht das einer unnötigen öffentlichen Bloßstellung. Ganz ehrlich? Ich finde diesen Artikel sehr scheinheilig und überflüssig.