Regierung von Oberfranken verweigert Iraner die Aufenthaltserlaubnis - führte er eine Scheinehe?

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Ein Iraner klagte vor dem Verwaltungsgericht, weil ihm die Regierung von Oberfranken die Aufenthaltserlaubnis verweigerte. Symbolfoto: Archiv/Andreas Lande, dpa
Ein Iraner klagte vor dem Verwaltungsgericht, weil ihm die Regierung von Oberfranken die Aufenthaltserlaubnis verweigerte.  Symbolfoto: Archiv/Andreas Lande, dpa

Die Regierung von Oberfranken verweigerte einem Iraner die Aufenthaltserlaubnis. Obwohl er seit eineinhalb Jahren mit seiner deutschen Frau verheiratet ist. Dagegen klagte er.

Modell Macron in Oberfranken: Ein junger Mann aus dem Iran seine 27 Jahre ältere Frau aus Deutschland . Sie beide sind seit eineinhalb Jahren verheiratet. Da kommt die Frage auf: Geht es den Staat oder ein Gericht etwas an, wer mit wem verheiratet ist? Eigentlich nicht, manchmal aber eben doch. Weil ein 35-jähriger Iraner gegen die Entscheidung der Regierung von Oberfranken klagte, ihm die Aufenthaltserlaubnis zu verweigern. Deswegen landete der Fall vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth.

Behörde äußert Zweifel

Im Juli 2018 hatten der Kläger und seine Frau geheiratet. Der Mann, der zunächst in einer zentralen Unterkunft im Landkreis Kulmbach lebte, aber jetzt mit seiner Frau im Landkreis Bayreuth wohnt, beantragte eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland "zur Herstellung und Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft". Die Regierung von Oberfranken lehnte den Antrag im Januar 2019 ab. Die Ausländerbehörde verwies auf das parallel laufende Asylverfahren und äußerte "Zweifel am tatsächlichen Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft".

Zur mündlichen Verhandlung erschien der Kläger gestern mit Frau und Anwalt. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts sah sich die eheliche Lebensgemeinschaft genauer an. Ein Dolmetscher übersetzte alle Redebeiträge ins Persische.

Vorsitzende Richterin Gabriele Wiesend wollte wissen: "Wie sieht Ihr Alltag aus? Wie verständigen Sie sich mit Ihrer Ehefrau?" Die Antwort gab der Mann in passablem Deutsch: "Ich spreche nur deutsch mit meiner Frau. Ich stehe um sechs Uhr auf und gehe in die Schule."

Bratwurst und Glühwein

Auf Anhieb wusste der 35-Jährige das Geburtsdatum seiner Frau ("Da verreisen wir oft, an den Bodensee oder nach Berlin") und schilderte einen ganz normalen Alltag: kochen, essen, fernsehen, gemeinsame Unternehmungen, schlafen. Seine Frau lese Zeitung und E-Mails, er mache Hausaufgaben. Man habe eine gemeinsame Wohnung, ein gemeinsames Konto, viele gemeinsame Freunde, und Weihnachten werde mit Bratwurst und Glühwein gefeiert.

Das Heilig-Abend-Menü überzeugte das Gericht zwar nicht. Aber die Kammer - besetzt mit drei Berufsrichterinnen - deutete an, dass sie keine Probleme habe mit dem Modell Macron, so die Vorsitzende. Denn die Frau des Klägers sprach Vorurteile an: "Es steht im Raum, dass man als ältere Frau keinen jungen Mann heiraten darf." Ihr Wunsch war es: "Wir würden gerne legal und in aufenthaltsrechtlicher Sicherheit zusammenleben."

Rechtsanwalt Celik betonte, dass sein Mandant keine finanziellen Leistungen als Asylbewerber in Anspruch nimmt. Dessen Lebensunterhalt sei durch das Einkommen der Ehefrau gesichert. Dies habe man mehrfach gegenüber der Ausländerbehörde deutlich gemacht.

Gründe für Ausweisung

Dennoch ließ sich der Prozessbevollmächtigte der Regierung von Oberfranken nicht umstimmen. Er beantragte Klageabweisung. Die Aufenthaltserlaubnis scheitere auch daran, dass der Staat aufgrund einer Gefahrenprognose ein Ausweisungsinteresse hat. Denn der Iraner sei wegen des Besitzes von kinderpornografischen Darstellungen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Außerdem habe er sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen. Das Verfahren sei zwar eingestellt worden, "aber ganz unschuldig wird er nicht gewesen sein", sagte der Regierungsmitarbeiter ziemlich unjuristisch.

Rechtsanwalt Celik hielt es für möglich, dass sein Mandant seinerzeit den auf Deutsch abgefassten Strafbefehl nicht richtig verstanden und deshalb keinen Einspruch eingelegt habe. Die Einstellung des zweiten Verfahrens zeige, dass keinerlei öffentliches Interesse an einer Verurteilung bestand. Überdies, so die Ehefrau, seien die beiden Streithähne von damals ("Tatwerkzeug war ein Besen") heute immer noch befreundet.

Keine aktuelle Gefährdung

Per Urteil hob die Kammer nach kurzer Beratung den Bescheid der Regierung auf. Dem Kläger sei eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. "Nach dem Vortrag des Klägers und seiner Ehefrau ist das Gericht überzeugt, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht", so die Vorsitzende. Es gebe auch keinen vernünftigen Zweifel, dass der Lebensunterhalt des Klägers durch seine Ehefrau gesichert ist. Für eine Ausweisung sah die Kammer keinen Anlass. Trotz Strafbefehl und Verfahrenseinstellung, so Wiesend, resultiere daraus keine aktuelle Gefährdung.

Noch nicht rechtskräftig

"Alles Gute für Sie", sagte die Vorsitzende und verabschiedete das Ehepaar, das allerdings noch warten muss, ob das Urteil rechtskräftig wird. Denn der Beklagtenvertreter äußerte sich nicht dazu, ob man Rechtsmittel einlegen wird.