Im Prozess um das Himmelkroner Freibad-Unglück wird eines deutlich: Auch der Bademeister und die Betreuerin, die angeklagt sind, leiden unter Vanessas Tod.
So einen Medienrummel hat es am Amtsgericht wohl noch nicht gegeben: Zahlreiche Fernseh- und Radioteams waren gestern zum Auftakt eines Prozesses gekommen, der für Schlagzeilen sorgt. Es geht um den Tod der achtjährigen Vanessa, die wenige Tage nach dem tragischen Unglück, das sich am 22. Juli 2014 im Himmelkroner Freibad ereignet hatte, im Klinikum Bayreuth verstorben war.
Fahrlässige Tötung?
Angeklagt sind der frühere Bademeister und eine Übungsleiterin, die an jenem Tag eine Kinderturngruppe des TSV Himmelkron ins Freibad begleitet hatte. Beide müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Hätten sie das Unglück verhindern können? Eine Frage, über die Richterin Sieglinde Tettmann erst nach einigen weiteren Verhandlungstagen urteilen wird.
Bademeister spricht von Hexenjagd
Die beiden Beschuldigten sahen sich, als sie am Donnerstag den Gerichtssaal betraten, einem Blitzlichtgewitter gegenüber. Er sehe sich einer Hexenjagd ausgesetzt, fühle sich diffamiert, ließ der Bademeister in einer Erklärung mitteilen, die sein Verteidiger Oliver Heinekamp (Bayreuth) verlas.
Den Prozessbeobachtern wurde schnell deutlich, dass nicht nur Vanessas Eltern, sondern auch die beiden Angeklagten unter dem Tod der Achtjährigen leiden. Die Übungsleiterin brach am Ende ihrer Ausführungen in Tränen aus - die Verhandlung musste unterbrochen werden. Tränen waren zuvor auch bei der Mutter geflossen, als Staatsanwalt Daniel Götz die Anklageschrift verlesen hatte.
Ohne Schwimmhilfen
Die Staatsanwaltschaft wirft der Betreuerin der Turngruppe vor, sich nicht ausreichend über die schwimmerischen Fähigkeiten Vanessas informiert zu haben. Das Kind war Nichtschwimmer, hielt sich laut Götz aber ohne Schwimmhilfen im Schwimmerbereich auf.
Leblos am Beckengrund
Gegen 18.20 Uhr war das Mädchen leblos am Grund des Beckens entdeckt worden. Es wurde sofort reanimiert, im Klinikum Bayreuth in ein künstliches Koma versetzt. Sechs Tage später verstarb Vanessa, weil das Gehirn minutenlang nicht mit Sauerstoff versorgt worden war.
Bei gebotener Aufmerksamkeit wäre der Betreuerin das Untergehen des Kindes aufgefallen, so der Staatsanwalt. Vanessa hätten schon zu dem Zeitpunkt gerettet werden können, als sie noch nicht bewusstlos war. Götz: "Die dann rechtzeitig eingeleiteten Rettungsmaßnahmen hätten eine Sauerstoffversorgung des Gehirns wieder hergestellt. Der Tod war daher sowohl objektiv als auch subjektiv vorhersehbar und vermeidbar."
Zeitung gelesen?
Schwere Vorwürfe werden auch gegen den Bademeister erhoben. Dieser sei seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, habe im Büro Zeitung gelesen, heißt es in der Anklageschrift. Wäre er seinen Pflichten nachgekommen, hätte er erkannt, dass das Mädchen untergeht. Auch er hätte Vanessa retten können, so der Staatsanwalt.
Verteidiger: Nur Freispruch möglich
Bereits vor Prozessauftakt hatten die Anwälte der Angeklagten, Oliver Heinekamp und Ralph Pittroff (Kulmbach), in einer Pressemitteilung deutlich gemacht, dass ihre Mandanten sich für unschuldig halten. Sie hatten sich auf einen vom Gericht beauftragten Gerichtsmediziner berufen, der meine, Vanessa könne "für Außenstehende mehr oder weniger unbemerkt untergegangen" sein. Selbst wenn der Bademeister und die Betreuerin am Beckenrand gestanden hätten, sei es nahezu ausgeschlossen gewesen, dass sie einen Unglücksfall bemerkt hätten. "Vanessas Abtauchen hat ausgesehen wie eine normale Tauchübung." Man habe es, so die Anwälte, mit einem tragischen Unfall zu tun, an dem die Angeklagten im strafrechtlichen Sinne nicht schuld sind. Damit sei eigentlich nur ein Urteil möglich, in dem die Angeklagten freigesprochen werden.
Das Seepferdchen sagt aus, dass das Kind folgendes bei der Prüfung gezeigt hat:
- Sprung vom Beckenrand und 25 m Schwimmen
- Heraufholen eines Tauchringes oder Tellers mit den Händen aus schultertiefem Wasser (Schultiefe bezogen auf den Prüfling)
Natürlich ist es für die Eltern extrem schlimm, das Kind zu verlieren, diese (vor-)verurteilung von meist Ehrenamtlich tätigen sehen ich aber sehr kritisch.
Es ist sehr sehr schwer zu erkennen, wenn jemand ertrinkt. Es ist oft ein sehr stiller tot. Dies dann als Laie zu erkennen ist sehr schwer.
Selbst wenn der Vater das ein Jahr vorher gesagt haben sollte, die Trainer haben oft 60 und mehr Kinder die sie wöchentlich trainieren - wer soll da den Überblick behalten, wer bei dem 1x schwimmen im Jahr schwimmen kann?
Schwimmflügel wären zudem Aufgabe der Eltern gewesen, mit 8 können die Kinder sogar oft auch schon selbst mitteilen, dass sie nicht schwimmen können.
Ich bin selbst ehrenantlicher Kindertrainer und habe schon oft erlebt, dass uns Eltern nichteinmal schwere Allergien, Asthma oder Zuckererkrankungen melden - in meinen Augen absolut unversntwortlich.
Die beiden (Bademeister und Trainerin) sind schon mit den psychischen Folgen genug bestraft.
Ehrenamtliche Trainer zu finden ist zudem ohnehin schon schwer genug. Wenn man dann auch noch mit einem halben Bein im Knast steht als Trainer, wird das nicht besser.
Hoffentlich hört diese Hexenjagd gegen den Bademeister und gegen die Übungsleiterin jetzt endlich auf. In einem Freibad kann man bei Sonnenschein wg. der Lichtreflexion auf dem Wasser nur schwer erkennen, wenn jemand auf dem Beckenboden liegt.
Nach dem was hier im Bericht steht, dürfte die Mutter zumindest eine Teilschuld haben, da sie ihrem Kind keine Schwimmhilfen mitgegeben hat.
Wenn die beiden nicht freigesprochen werden, werden vermutlich die Übungsleiter nicht mehr mit den Kindern ins Freibad gehen und Bademeister überlegen, den Arbeitsplatz zu wechseln.
Bei einem Freispruch trägt wieder mal die Staatskasse und damit die Allgemeinheit die Kosten. Vielleicht sollte die Mutter endlich aufhören, anderen etwas in die Schuhe zu schieben und sich in ärztliche Behandlung begeben.
@Redaktion:
Was sagt eigentlich dieses "Seepferdchen" aus? Bekommt das ein Kind, wenn es eine bestimmte Strecke oder Zeit ohne Hilfe schwimmen kann?
Gemäß der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) muss ein Kind, um das "Seepferdchen" zu erhalten, einen Sprung vom Beckenrand machen und 25 Meter schwimmen. Darüber hinaus muss es einen Gegenstand mit den Händen aus schultertiefem Wasser holen. Beste Grüße aus der BR-Redaktion, Alexander Müller