Ein Kulmbacher Autofahrer fuhr in der Blaicher Tempo-30-Zone zu schnell. Kann er zur Rechenschaft gezogen werden, obwohl das Hinweisschild fehlte?
Woran erkennt man eine Tempo-30-Zone? Es muss ein Schild geben, das den Anfang markiert, und ein zweites für das Ende. Kann ein Autofahrer, der zu schnell fuhr, auch dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn das Schild am Beginn der Zone fehlt? Die Kulmbacher Polizei meinte: Ja. Nein, meinte dagegen ein Kulmbacher Autofahrer (58).
Der Mann wurde am 27. September 2019 mit 56 Stundenkilometern in der Blaicher Straße geblitzt. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung in der Tempo-30-Zone wurde ihm ein Fahrverbot von vier Wochen aufgebrummt, dazu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Gegen den Bußgeldbescheid legte er Einspruch ein. Somit landete der Fall auf dem Tisch von Amtsrichterin Birgit Schwarz.
Rundfahrt in der Blaich
Zum Gerichtstermin gestern musste der Autofahrer, der beruflich auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, nicht persönlich erscheinen. Er wurde von Rechtsanwalt Werner Brandl vertreten.
Der Jurist beschrieb die Blaich-Rundfahrt seines Mandanten folgendermaßen: vom Schwimmbad kommend über die Berliner Brücke, links ab in die Caspar-Fischer-Straße, weiter in die Hugo-Hesse-Straße, rechts ab in die Spitzenpfeilstraße und rechts ab in die Blaicher Straße.
Nachweislich, so Brandl weiter, sei wegen der Bauarbeiten in der Hofer Straße das Zone-30-Schild bei der Caspar-Fischer-Straße abgebaut worden. Darüber gebe es keinen Dissens. Die Polizei gehe allerdings davon aus, dass der Mann als Kulmbacher die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Blaich kennen müsste.
Außerdem gebe es die Tempo-30-Piktogramme auf der Straße. Und die Polizei zweifle die Fahrstrecke an. Denn von der Abzweigung Spitzenpfeilstraße könne man auf den 60 Metern bis zum Blitzer überhaupt nicht auf 56 Sachen beschleunigen. Dies habe man mit einem Polizeifahrzeug ausprobiert.
Mit Belastungseifer?
Der Rechtsanwalt kritisierte die Polizei, die hier wohl mit einigem Belastungseifer vorgegangen sei. Es dürfe nicht zwischen einem ortskundigen und einem ortsunkundigen Autofahrer unterschieden werden. Sonst müsste man dort, wo bisher immer eine Ampel stand, nun aber nicht mehr, auch anhalten. Von Piktogrammen gehe keine Rechtsverbindlichkeit aus. "Und da es kein Hinweisschild auf die 30er-Zone gab, kann er nicht belangt werden", sagte der Rechtsanwalt.
Ein Smart der in 4,6 Sekunden von 0 auf 100 beschleunigt?
Respekt, wo kann man den kaufen?