Kulmbacher muss wegen 4,85 Euro in den Knast

2 Min
Wegen Diebstahls musste sich ein 49-jähriger Kulmbacher vor Gericht verantworten. Symbolfoto: Marco Meißner
Wegen Diebstahls musste sich ein 49-jähriger Kulmbacher vor Gericht verantworten. Symbolfoto: Marco Meißner

Ein 49-jähriger Kulmbacher ließ drei Zeitungen und ein Brot im Wert von 4,85 Euro mitgehen. Jetzt muss er für ein Vierteljahr in den Knast.

Weil er im "Kaufland" im "Fritz"-Einkaufszentrum in Kulmbach ein Brot und drei Zeitungen in seinen Rucksack gesteckt und den Markt verlassen hatte, ohne dafür zu bezahlen, muss ein 49-jähriger Kulmbacher ins Gefängnis. Grund für die verhältnismäßig hohe Strafe ist, dass der Mann bereits acht Mal vorbestraft ist und gleich zwei offene Bewährungen hat.

Vor Gericht hatte der arbeitslose Angeklagte lediglich ein Teilgeständnis abgelegt. Er habe zwar das Brot gestohlen, nicht aber die Zeitungen. Die will er schon vorher bei einem Kiosk erworben haben, dummerweise habe er dafür keinen Beleg mehr.


"Stimmt nicht", sagte der Ladendetektiv


"Stimmt nicht", sagte der Ladendetektiv. Er habe über die Videoüberwachungsanlage des Marktes genau beobachtet, wie der Angeklagte zunächst das Brot, dann die Zeitungen in seinen Wagen legte und beides in der Getränkeabteilung in seinen Rucksack stopfte. Auch fünf Flaschen Bier legte er noch in den Wagen. An der Kasse bezahlte er lediglich das Bier.

Der Angeklagte legte dabei großen Wert auf die Feststellung, dass es sich um alkoholfreies Bier gehandelt habe. Wie später bekannt wurde, hatte er bereits eine Langzeitzeittherapie wegen eines offensichtlichen Alkoholproblems absolviert, nachdem er zuvor immer wieder wegen alkoholbedingter Taten zur Rechenschaft gezogen werden musste.


Mit 3,15 Promille im Auto erwischt


Im Januar 2013 war er beispielsweise zwischen Plankenfels und Hollfeld mit 3,15 Promille Alkohol im Blut erwischt worden. Die Folge war nicht nur der Entzug des Führerscheins, sondern auch eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrausches zu sechs Monaten auf Bewährung. Die zweite offene Bewährungsstrafe kam dann im April 2016, also vier Monate vor dem jetzigen Ladendiebstahl dazu, weil er, ebenfalls alkoholbedingt enthemmt, gedroht hatte, das Anwesen eines Paares "abzufackeln".

Warum er denn überhaupt das Brot gestohlen habe, wollte Richterin Sieglinde Tettmann wissen. Alles, aber auch alles, sei an diesem Tag schief gelaufen, berichtete der Angeklagte. Er habe sich schlecht gefühlt, sei krank gewesen und habe kein Geld gehabt. Bei der Sparkasse habe er zuvor noch eine Lastschrift zurückbuchen wollen, doch die Bank hatte an diesem Nachmittag geschlossen.


Angeklagter zuckte nur mit den Schultern


Sowohl beim Ladendetektiv als auch bei seiner polizeilichen Vernehmung wenige Tage nach der Tat hatte der Angeklagte nichts davon berichtet, dass er die Zeitungen bei einem Kiosk gekauft habe. Man hätte doch den Kiosk aufsuchen können und fragen, ob sich jemand an ihn erinnert, sagte die Richterin, doch der Angeklagte zuckte nur mit den Schultern. Ihm wäre sowieso nicht geglaubt worden, da habe er alles zugegeben.

Eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung forderte Staatsanwalt Bernhard Böxler. Der Entwendungsschaden sei zwar mit unter fünf Euro vergleichsweise gering, doch ist der Angeklagte vielfach vorbestraft und stand gleich zweimal unter einer offenen Bewährung. Schon die zweite Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe sei ungewöhnlich gewesen, ein drittes Mal sei das nicht möglich.


Verteidiger: Mein Mandant hat sich gefangen


Dem widersprach Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach. Sein Mandant habe sich mittlerweile wieder gefangen, habe Aussicht auf Arbeit und seit der Tat nichts mehr angestellt. Der Verteidiger beantragte deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro.

"Es wäre besser gewesen, das Brot zu bezahlen und Wasser aus der Leitung zu trinken statt Bier, wenn auch alkoholfrei", sagte Richterin Tettmann. Sie hegte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte nicht nur das Brot, sondern auch die Zeitungen gestohlen hatte. Wenn es wirklich die totale Notlage gewesen sein soll, dann hätte es das Bier nicht gebraucht.