2017 griffen zwei Rottweiler einen neunjährigen Jungen in Oberfranken an. Um diesen Fall ging es vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth. Symbolfoto: Pope Moysuh/unsplash.com
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Im Rottweiler-Prozess aus Oberfranken stärkte das Verwaltungsgericht Bayreuth gestern die Position der Stadt Kulmbach: Das Halteverbot von Hunden bleibt für die Betroffene bestehen. Der Fall sorgte 2017 für Schlagzeilen. Ein Bub wurde durch den Hundeangriff schwer verletzt.
Im Rottweiler-Prozess vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth wurde gestern das Urteil verkündet. Die 1. Kammer bestätigte das von der Stadt Kulmbach verhängte generelle Hundehaltungsverbot. Der Kulmbacher Hundehalter und seine Frau, deren zwei Rottweiler einen Schüler gebissen und schwer verletzt hatten, blitzten mit ihren Klagen ab.
Kopfhaut abgetrennt: Rottweiler greifen Jungen in Ziegelhütten an
Wie berichtet, waren die beiden Rüden "Max" und "Alfons" im Mai 2017 vom Grundstück des Klägers in Ziegelhütten ausgebüxt. Sie fielen einen neunjährigen Buben an, der zufällig dort vorbeiging. Er hatte keine Chance und wurde beim Gasthaus "Schweizerhof" zu Boden gerissen. Ganz massiv war die Skalpierungsverletzung - auf einer Länge von 15 Zentimetern war die Kopfhaut abgetrennt.
Die Stadt Kulmbach reagierte auf den Beißvorfall. Nachdem es schon vorher Beschwerden gegeben hatte und der Hundehalter die Sicherheitsauflagen nicht erfüllte, wurden die Hunde beschlagnahmt. Die Rottweiler kamen in ein Tierheim. Wegen Unzuverlässigkeit wurde gegen den Hundehalter und seine Frau ein Haltungs- und Betreuungsverbot von Hunden ausgesprochen.
Die Entscheidung, so der Gerichtssprecher, basiere auf der Gesamtschau der Umstände. Es habe seit Jahren immer wieder Ärger mit den Rottweilern des Klägers gegeben, auch mit den Vorgängerhunden "Ed" und "Fred". Das Haltungsverbot sei erforderlich. Anderweitig sei die öffentliche Sicherheit nicht zu gewährleisten.
"Aus unserer Sicht ist das Urteil eine Bestätigung des Gerichts, dass wir korrekt gehandelt haben und in der rechtlichen Einschätzung richtig lagen", erklärte Oberrechtsrätin Diana Edelmann von der Stadt Kulmbach. Keine Stellungnahme gab Anwalt Alexander Schmidtgall für die Klägerseite ab. Offen ist also, ob man Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen wird. Das Obergericht in München hat allerdings in einem vorausgegangenen Eilverfahren deutlich gemacht, dass man den Bescheid der Stadt nicht aufzuheben gedenkt.