Der Angeklagte, der jetzt seien Wohnsitz in Kitzbühel hat, gab an, dass er an jenem Nachmittag zusammen mit seinem Schwiegervater und einem befreundeten Arbeitskollegen im Garten gearbeitet habe. Seine Frau habe den Bekannten dann mit dem Auto zum Bahnhof gebracht und das Hoftor nicht geschlossen. Dann habe man schon Hundegebell und Schreie gehört, und er sei zum Wirtshaus gerannt. Für ihn unerklärlich, so der Angeklagte, wie die Hunde aus dem Haus nach draußen gekommen seien.
Die Gretchenfrage
Das war also die Gretchenfrage. Dazu hatte sich im Kulmbacher Prozess schon der Schwiegervater geäußert und sich in die Nähe einer Falschaussage manövriert. Er erklärte damals, dass die Hunde in der Wohnung waren. Am Donnerstag formulierte er es vorsichtiger. Die Richterin fragte: "Sie haben nicht bewusst wahrgenommen, dass die Hunde ins Haus gerufen oder geholt wurden?" Nein, bewusst nicht, so der Zeuge.
Die Frau des Anklagten lehnte sich weiter aus dem Fenster. Bevor sie wegfuhr, habe sie den beiden Männern gesagt, dass die Hunde im Haus seien und dass sie den Freund zum Bahnhof bringe. Sie habe die Haustür zugemacht, aber nicht zugesperrt. "Ich wäre nie weggefahren, wenn die Hunde nicht im Haus gewesen wären."
Aussage wörtlich protokolliert
Nun wurde es dem Staatsanwalt zu bunt. Er beantragte, die Aussage wörtlich zu protokollieren. Es bestehe der Anfangsverdacht einer Falschaussage. So wurde es gemacht. "Der Staatsanwalt wird gegen Sie ein Verfahren einleiten", sagte der Verteidiger zur Ehefrau seines Mandanten.
Die Zeugin nahm am Schluss alle Schuld auf sich: "Ich habe das Tor offen gelassen. Es war ein Fehler von mir. Das hat unser ganzes Leben verändert."
Grüße vom Staatsanwalt dürfte auch der Helfer bekommen, der beim Beißangriff der Rottweiler schon im Zug nach München saß. Vielleicht wollte er seinem Kumpel einen Gefallen tun, vielleicht erinnerte er sich nicht mehr genau. Er nuschelte ins Mikrofon und tischte dem Gericht die dritte Version auf, wo sich die Rottweiler aufhielten.
"Pass auf die Hunde auf"
Zwei andere Zeugen wussten etwas anderes. Ein Polizeibeamter wiederholte, vom Angeklagten direkt nach dem Vorfall gehört zu haben, "dass die Hunde im Garten waren". Und die Ordnungsamtsleiterin der Stadt Kulmbach berichtete von einem Gespräch mit der Ehefrau: "Sie sagte, sie habe ihrem Mann zugerufen: Ich lass das Tor offen, pass auf die Hunde auf."
Ein schlechtes Zeugnis stellte die Juristin der Stadt dem Hundehalter aus. Er sei seit Jahren unkooperativ und uneinsichtig. Deshalb habe man ein generelles Hundehaltungsverbot ausgesprochen. Die ganze Nachbarschaft in Ziegelhütten sei aufgebracht gewesen. "Wir mussten handeln. Die Hunde waren durch das auf Menschen fehlgeleitete Beuteverhalten wie eine Zeitbombe", sagte sie.
Nächsten Freitag wird der Prozess fortgesetzt.