Der Gutachter des Landeskriminalamts war am Montag verhindert. Deshalb gibt es noch einen Fortsetzungtermin vor dem Amtsgericht Lichtenfels.
War der Angeklagte der Giftleger von Gärtenroth, der drei Hunde auf dem Gewissen hat, oder war er es nicht? Diese Frage wurde am Montag noch nicht beantwortet. Das Amtsgericht Lichtenfels musste erneut einen Fortsetzungstermin bestimmen. Der Grund: Der Sachverständige des Landeskriminalamts, der ein toxikologisches Gutachten erstellt hat, war verhindert.
"Äußerst ärgerlich" nannte Amtsrichter Stefan Hoffmann die Absage des Experten, der von seiner Dienststelle kurzfristig zur Tagung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Frankfurt abgeordnet worden sei. Nachdem der Richter zwei Vorstrafen des Angeklagten wegen Verleumdung und Unfallflucht aus dem Bundeszentralregister verlesen hatte, unterbrach er die Verhandlung. Der Prozess wird am Montag, 2. Mai, fortgesetzt. Nach Anhörung des Gutachters und den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird auch das Urteil erwartet.
Drei Hunde tot
Wie berichtet, geht es in dem Verfahren um ein Tierdrama, das sich vor zwei Jahren in Gärtenroth abgespielt hat. Damals sind drei Hunde eingegangen, nachdem sie Wurstköder mit dem verbotenen Pestizid E 605 aufgenommen hatten. Der Hundehalter (50) lenkte den Verdacht auf einen Verwandten aus dem Landkreis Kulmbach, der mehrfach gedroht haben soll, die Hunde vergiften zu wollen. Bei einer Durchsuchung im Haus des Angeklagten (57) fand die Polizei große Mengen E 605 und verdächtige Wurstabschnitte im Kühlschrank.
Den vollständigen Bericht vom ersten Prozesstag lesen Sie
hier.
Nein ,
man sollte ihm seine eigene Wurst verzehren lassen
Vor zwei Jahren(!) war das Tierdrama-zwei(!) Jahre später ist der Sachverständige der das toxikologische Gutachten erstellt hat verhidert. Genau an diesem Tag. Das kann doch wohl nicht sein. Egal. Sollte der Angeklagte tatsächlich der Täter sein, so sollte er lebenslänglich bekommen. Schließlich hat er auch bewußt die Gefährdung von Menschen, insbesondere Kinder, in Kauf genommen. Mordversuch nennt man das.