"Friederike" tobte lieber woanders

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Kerstin Titze kämpfte gestern Nachmittag gegen Wind und Graupel an. Ansonsten hielt sich das Gebläse durch Sturmtief "Friederike" in Kulmbach doch in Grenzen.Jochen Nützel
Kerstin Titze kämpfte gestern Nachmittag gegen Wind und Graupel an. Ansonsten hielt sich das Gebläse durch Sturmtief "Friederike" in Kulmbach doch in Grenzen.Jochen Nützel
Ein Turmdrehkran, wie er auf der Baustelle beim Klinikum steht, darf laut Vorgaben ab einer Windstärke von 15 Metern pro Sekunde nicht mehr betrieben werden. Die Firma Riedel Bau aus Schweinfurt hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kran "windfrei" gestellt wird. Das bedeutet: Er muss sich frei in den Wind drehen können und minimiert so die Angriffsfläche für die Böen von Orkantief "Friederike".
Ein Turmdrehkran, wie er auf der Baustelle beim Klinikum steht, darf laut Vorgaben ab einer Windstärke von 15 Metern pro Sekunde nicht mehr betrieben werden. Die Firma Riedel Bau aus Schweinfurt hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kran "windfrei" gestellt wird. Das bedeutet: Er muss sich frei in den Wind drehen können und minimiert so die Angriffsfläche für die Böen von Orkantief "Friederike".
 

Die Warnungen vor dem Sturmtief entpuppten sich für Kulmbach zum Glück als unbegründet.

Die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes klangen in der Tat besorgniserregend. Sturmtief "Friederike" hatte laut Meteorologen das Zeug zum Orkan - mit Böen bis zu 150 Stundenkilometern in der Spitze. Gegen 13 Uhr, so hieß es, sollte das Unwetter am Donnerstag auch Kulmbach mit voller Wucht erfassen. Passiert ist, zum Glück, wenig. Für die Schulkinder hatte "Friederike" eine nette Überraschung parat: Der Unterricht endete bereits um 12 Uhr.

Während die Deutsche Bahn den Fernverkehr flächendeckend einstellte, hielten sich die Beschränkungen im Schienenverkehr des Landkreises in Grenzen. Aufgrund eines umgestürzten Baumes im Gleis wurde die Strecke zwischen Neuenmarkt-Wirsberg und Marktschorgast gesperrt. Die Züge wurden an den Bahnhöfen zurückgehalten und warteten dort die Dauer der Sperrung ab. Gegen 15.20 Uhr wurde der Verkehr wieder aufgenommen.


Bauhofarbeiter auf Abruf

Die Stadt Kulmbach war auf mögliche Schnelleinsätze durch Sturmschäden vorbereitet: Im Städtischen Bauhof standen fünf Besatzungen mit je drei Mann bereit, ausgerüstet mit Transportern und Motorsägen. Es handelte sich um die Mitarbeiter des Winterdienstes, die nach Beendigung ihrer Schicht nicht nach Hause gehen durften. "Sobald etwas passiert, können die eingreifen", sagte Michael Weich vom Bauhof, der als Stadtbrandmeister auch für die Koordination möglicher Feuerwehreinsätze zuständig ist.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Kulmbach können Einsatzkräfte allerdings nicht rein vorsorglich in Bereitschaft sein: "Wenn etwas passiert, alarmieren wir ganz normal. Wir können unsere Leute ja nicht ohne konkreten Anlass von ihren Arbeitsplätzen wegholen."

Auch beim Technischen Hilfswerk gibt es keine vorsorgliche Bereitschaft. "Es läuft ganz normal", so Ortsbeauftragter Christian Reinlein. "Wenn etwas passiert und unsere Hilfe nötig ist, werden wir wie gewohnt alarmiert und rücken dann aus."


Fliegen nur nach Vereinbarung

Für die Flugleitung am Verkehrslandeplatz Kulmbach hingegen war der Sturm kein Thema. In der Winterperiode ist die Flugleitung prinzipiell nicht besetzt. Flugbetrieb ist nur nach Vereinbarung möglich. Die Webcams zeigten ein tief verschneites Gelände - am gestrigen Tag hätte wohl ohnehin niemand den Platz angeflogen.


Was gilt für Arbeitnehmer?

Für viele Bürger stellte sich angesichts der Sturmwarnungen des Deutschen Wetterdienstes eine ganz andere Frage: Müssen Arbeitnehmer in einem solchen Fall überhaupt zur Arbeit erscheinen? Laut Gesetz prinzipiell ja, denn: Jeder Berufstätige trägt das Wege-Risiko selbst - auch bei Verspätung oder Verhinderung durch sogenannte höhere Gewalt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), Paragraf 616, Satz 1, ist der Arbeitgeber nur dann zur Fortzahlung des Lohns ohne Gegenleistung verpflichtet, wenn der Mitarbeiter "durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden" nicht arbeiten kann.

Der Verhinderungsgrund muss sich also explizit auf den Arbeitnehmer als Person beziehen. Dazu zählen: Krankheit sowie persönliche Unglücksfälle des Arbeitnehmers wie etwa: Wohnungseinbruch oder -brand; ein Verkehrsunfall, in den er verwickelt ist; ein plötzlicher Defekt am Auto wie Elektronikausfall oder platter Reifen. Wer kleine Kinder hat, der Kindergarten aber wegen des Sturms geschlossen bleibt, hat ein Recht auf Lohnfortzahlung, auch wenn er nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Arbeit erscheint. Auch hier liegt ein subjektiver Grund vor.

Ansonsten hat der Arbeitnehmer in Eigenverantwortung dafür Sorge zu tragen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz eintrifft.

Das gilt auch bei Streiks, Fahrverboten, Demonstrationen oder Hochwasser. Anders verhält es sich, sollten durch den Sturm Straßen blockiert sein oder es gar öffentliche Warnungen geben, nach draußen zu gehen. Dann kann dies als "begründete Arbeitsverhinderung" durchgehen. Das gilt aber nicht bei jeder beliebigen Wetterkapriole. Ratsam ist, schnellstmöglich den Kontakt zum Vorgesetzten zu suchen und zu klären, wie im Einzelfall verfahren wird.