Die Ermittlungen im Falle des Todessprungs im Freibad gehen weiter. Zu klären sind nicht nur die Umstände, unter denen die beiden 20 und 24 Jahre alten Männer am Sonntag beim Sturz ins leere Sprungbecken ums Leben kamen, sondern auch, inwiefern womöglich ein Fremdverschulden vorliegt.
Unter anderem geht es um die Sicherungspflicht der Stadtwerke als Betreiber des Bades.
Nun wird Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel in Medien mit den Worten zitiert: "Das Bad war geschlossen, die Leitern waren abgebaut. Was sollten sie sonst noch machen?" Damit sind die Stadtwerke gemeint. Deren Leiter Stephan Pröschold sagte infranken.de, man habe "alles Mögliche getan", um Unglücksfälle auf dem Freibadgelände zu verhindern. "Die Aussage von Herrn Potzel sehen wir als Bestätigung, richtig gehandelt zu haben, wenngleich für uns dieses Unglück trotzdem unfassbar bleibt."
Sicherungskonzept war mit Berater abgestimmt Pröschold betonte, das Sicherungskonzept für den stillgelegten Springerbereich mit Turm und Becken sei mit einem externen Berater abgestimmt worden. "Das Areal ist sichtbar mit Plane umgeben und eingehaust, auch die Treppe, die die einzige Zugangsmöglichkeit darstellt. Die Tür ist verschlossen und mit einer Kette gesichert. Noch dazu ist die unterste Leiter, die zum Sprungturm führt, abmontiert worden."
In den Abend- und Nachstunden ist laut Pröschold "unser Sicherungskonzept der Zaun". Zwei Meter hoch ist er, teilweise höher; er werde jeden Abend auf seiner gesamten Länge abgeschritten und auf Stabilität geprüft. "Das praktizieren wir seit Jahren so. Es wird auch jedesmal ein Protokoll erstellt. Insofern können wir sicher sagen, dass das Loch im Zaun in der Unteren Buchgasse, wo die beiden Männer womöglich eingestiegen sind, vor dem Unglückssonntag noch nicht existiert hat."