Der Krawall in der Gasse blieb nicht unbemerkt, und eine Polizeistreife rückte an. "Dann ist es ausgeartet", sagte der Angeklagte. Es habe eine Rangelei gegeben, als er den ausgesprochenen Platzverweis ignorierte. Er habe versucht, sich aus dem Polizeigriff "rauszuwinden".
Stoff machte ihn aggressiv
Der Angeklagte sei aggressiv gewesen, gaben die beiden Polizeibeamten übereinstimmend an. Es habe keine andere Möglichkeit gegeben, als ihn zu fesseln. Dagegen habe er sich gewehrt. Schließlich gelang es, den Mann wegzubringen. Der folgende Alkoholtest war negativ - nicht aber der Drogentest. Es wurden verschiedene Amphetamine und Metamphetamine festgestellt.
Die Drogenzeiten seien vorbei, versicherte der Angeklagte. Er habe damit aufgehört, ohne Therapie oder Entgiftung. "Ich hab‘ mich zammgerissen. Es schaut gut aus", sagte er. Er habe wieder eine Arbeitsstelle und - zusammen mit seiner Freundin - eine neue Wohnung.
Nicht nennenswert ins Gewicht fiel die dritte Straftat. Vor einem halben Jahr wurde der Angeklagte rückfällig und stahl im Lidl-Markt noch einmal Lebensmittel: Tütensuppe im Wert von 5,25 Euro.
Gewalt oder keine Gewalt?
Der Sachverhalt war klar, nicht aber die rechtliche Bewertung. Staatsanwalt Christopher Feulner ging bei der Tat im Netto-Markt von einem räuberischen Diebstahl aus, weil der Angeklagte auf der Flucht gewalttätig geworden sei. Ansonsten spreche eine Menge für den Angeklagten: sein Geständnis, der geringe Wert der gestohlenen Lebensmittel und die harmlosen Verletzungen der drei Geschädigten. Außerdem: "Er war durch Rauschmittel enthemmt. Eine Trübung seines Geisteszustands ist nicht auszuschließen", sagte der Staatsanwalt. Er forderte eine Gesamtstrafe von zehn Monaten mit Bewährung.
Der Verteidiger bewertete den Netto-Diebstahl nicht als räuberische Tat. Gewalt wurde nach Ansicht von Rechtsanwalt Ralph Pittroff nicht angewandt. Sein Mandant habe sich lediglich durch eine ruckartige Bewegung losgerissen. Deshalb sei eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro ausreichend.
"Spende" für die Tafel
Das Schöffengericht kam nach längerer Beratung zu der Ansicht, dass ein minder schwerer Fall des räuberischen Diebstahls vorliegt. Als sich der Angeklagte im Netto-Markt aus der Umklammerung losriss, so Richterin Nicole Allstadt, sei Gewalt ausgeübt worden. Ansonsten habe man eine Menge Abschläge gemacht - auch weil die Polizeibeamten nicht nennenswert verletzt wurden.
Das Gericht verhängte acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem gab es eine Geldauflage: 800 Euro, zu bezahlen an die Kulmbacher Tafel. Ein Hinweis darauf, dass man Lebensmittel nicht stehlen muss, wenn man kein Geld hat.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.