In Kulmbach erhielten Briefwähler doppelte Unterlagen. Die Stadt informiert und gibt Hinweise zum richtigen Vorgehen.
Der Wahlleiter der Stadt Kulmbach informiert: Aufgrund eines technischen Fehlers in einer Druckdatei wurden Wahlscheine versehentlich doppelt ausgestellt. In der Folge wurden einzelnen Briefwählerinnen und Briefwählern leider auch doppelt ihre Briefwahlunterlagen per Post zugestellt. Allen in der Druckdatei enthaltenen und möglicherweise betroffenen Briefwählerinnen und Briefwählern wird am heutigen Freitag ein erklärendes Schreiben zugestellt.
Die betroffenen Briefwählerinnen und Briefwähler werden gebeten, nur einen Satz Briefwahlunterlagen zur Stimmabgabe zu nutzen und die überzähligen Briefwahlunterlagen zu vernichten. Ein Nachteil für die Wählerinnen und Wähler entsteht hierdurch nicht. Sollten die Briefwählerinnen und Briefwähler aus Versehen bereits mehrere Wahlunterlagen ausgefüllt und zurückgesendet haben, ist dies zunächst unschädlich. Die Briefwahlvorstände werden am Wahlsonntag die betroffenen Wahlscheinnummern heraussuchen und die Wahlbriefe abgleichen. Sollten zwei Wahlbriefe mit derselben Wahlscheinnummer eingegangen sein, so werden diese gemäß § 83 Absatz 3 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung behandelt.
Die doppelt eingereichten Stimmzettel werden zusammengefasst und als ein Stimmzettel behandelt. Lauten die Stimmzettel gleich oder ist nur einer der beiden Stimmzettel gekennzeichnet, gelten sie als ein Stimmzettel und sind gültig. Sollten die Stimmzettel verschieden gekennzeichnet sein, gelten die beiden Stimmzettel als ein Stimmzettel mit einer ungültigen Stimme.
Das Wahlgeheimnis bleibt hierbei jederzeit gewahrt.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.
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