Der Kronacher Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss hat gestern mit 5:4 Stimmen entschieden, keine Klage gegen den Bau von drei Windkraftanlagen zu erheben. Die Aussichten auf Erfolg wären gering.
Dem Gremium lag ein Antrag der Verwaltung auf Entscheidung über die Einreichung einer Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Kronach vom 18. Dezember 2014 vor. Grundlage war eine diesem Genehmigungsbescheid beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung, nach der gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth Klage erhoben werden könne.
Da die Rechtsbehelfsfrist am 19. Januar endet, musste das Gremium nun gestern in einer Sondersitzung festlegen, ob Klage gegen den immissionsschutzrechtlichen Bescheid des Landratsamts zur Errichtung von drei Windkraftanlagen der Firma Windstrom Rugendorf GmbH & Co. KG Forchheim, beschritten wird.
Stadtplaner Daniel Gerber informierte,dass die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens gegen die Errichtung der Windkraftanlagen aus jetziger Verwaltungs- und Rechtssicht sehr gering sind. Die 10H- Abstandsregelung kommt, wie mehrmals dargestellt, nicht zur Anwendung, da sie zur Zeit der Beantragung der Anlagen noch keine Rechtskraft besaß.
Geringe Erfolgsaussichten "Obwohl die Verwaltung nach wie vor die Errichtung der Windkraftanlagen am Standort Wötzelsdorf/Gössersdorf/Seibelsdorf sehr kritisch beurteilt, kann eine Klageerhebung aufgrund der geringen Erfolgsaussichten nicht empfohlen werden". Soweit die Worte von Daniel Gerber, denen sich auch Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein (FW) anschloss.
Nach wie vor sei er der Meinung wie die Verwaltung der Stadt, dass es sich um eine Fehlplanung handle. Darum gehe es im zu fassenden Beschluss aber nicht, fügte er hinzu. "Es geht vielmehr um Rechtsmitteleinlegung und ich muss sagen, dass dafür keine Ansatzpunkte zu sehen sind, dass das Landratsamt rechtswidrig gehandelt haben soll". Daher werde auch er eine Klage nicht empfehlen.
"Die Stadt ergibt sich nicht" Anders sahen die die CSU- Fraktionsmitglieder, Wolfgang Hümmer, Carin Bülling und Winfried Lebok. Nochmals brachten sie Argumente vor wie Landschaftszerstörung, Tourismusverhinderung und viele andere Beeinträchtigungen. "Deshalb sollten wir den Klageweg beschreiten, auch um zu zeigen, die Stadt ergibt sich nicht", sagte Lebok.
Tino Vetter erklärte für die FW- Fraktion, "wir sind zwar gegen die Windräder, aber einer Klage werden wir wegen geringer Erfolgsaussichten nicht zustimmen. Immerhin können wir uns Kosten im fünfstelligen Betrag ersparen und dieses Geld für Pflichtaufgaben einsetzen".
6000 Euro Grundgebühr Auf Anfrage von Sven Schuster bezifferte die Verwaltung die Einstiegskosten für eine Klage auf mindestens 2000 Euro für eine Windkraftanlage, bewertet das Gericht drei Anlagen, wären es 6000 Euro Grundgebühr, dazu kämen unter anderem Rechtsanwalts- und Gutachterkosten. Die Stadt habe dafür keine Rechtsschutzversicherung, hieß es.
Für die Frauenliste plädierte Angela Degen-Madaus für eine Klage. "Die Anlagen bedeuten eine massive Landschaftszerstörung, ganz abgesehen von Schäden an Mensch und Tier", meinte sie.
Die Abstimmung fiel mit 5:4 Stimmen, davon zwei Stimmen von SPD (Hans Simon, Sven Schuster), zwei Stimmen von FW (Tino Vetter, Barbara Bayer) und der Stimme von Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein gegen eine Klage aus. Für eine Klage stimmten Carin Bülling, Wolfgang Hümmer und Winfried Lebok (CSU) und Angela Degen- Madaus (FL).